Scheidungsverbund steht nicht zur Disposition

Gesetzeswortlaut vor Parteiwille

Veröffentlicht am: 17.08.2021
Qualifikation: Rechtsanwalt
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Gesetzeswortlaut vor Parteiwille

Tritt in einem Scheidungsverfahren kraft Gesetzes ein Verbund aus Scheidungs- und Folgesachen ein, können die Ehegatten darüber nicht disponieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich, dass es für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich ist, dass ein Versorgungsausgleich in einem isolierten Verfahren geführt werden soll.

Ex-Partner will gesonderte Entscheidung über den Zugewinnausgleich

Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Ehemann die Scheidung von seiner Frau beantragt  und etwas später im Wege eines Stufenantrags „im Rahmen eines isolierten Verfahrens“ die Zahlung eines Zugewinnausgleichs „ab Rechtskraft der Scheidung“ geltend gemacht. Die Ehe wurde vom Amtsgericht Freiburg geschieden, das auch den Versorgungsausgleich regelte. Weil die Ehegattin den Auskunftsanspruch des Mannes anerkannt hatte, wurde sie vom Gericht in einem separaten Teil-Anerkenntnisbeschluss zur verlangten Auskunftserteilung verurteilt.

Der Zugewinnausgleichsanspruch als Teil der Scheidungsverbunds

Hiergegen wandte sich die Frau mit einer Beschwerde beim OLG Karlsruhe – mit Erfolg. Laut OLG gebe es keine Anhaltspunkte, dass der Mann ein Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich habe geltend machen wollen. Aus diesem Grund sei das Zugewinnverfahren Teil des Scheidungsverbunds geworden. 

Damit wollte sich wiederum der Ehegatte nicht abfinden und belegte Rechtsbeschwerde beim BGH ein.

Dort schlugen sich die Richter auf die Seite des OLG.  Die Teilentscheidung des Amtsgerichts hinsichtlich der Scheidung und des Versorgungsausgleichs trotz bestehenden Scheidungsverbunds sei unzulässig gewesen. Das Scheidungsrecht kenne keine Disposition der Parteien hinsichtlich des Verbunds. Daher sei es irrelevant, wenn ein Beteiligter beantrage, dass eine Folgesache in einem isolierten Verfahren durchzuführen sei. Da Scheidung und Folgesachen immer zusammen zu verhandeln sein, gebe es weder ein gerichtliches Ermessen noch eine Wahlmöglichkeit.

Der Scheidungsverbund als wichtiger Bestandteil des Scheidungsrechts

Der Scheidungsverbund sorgt in der Praxis dafür, dass bei einer Scheidung mehrere wesentliche Rechtsfragen in einem Verfahren gebündelt und entschieden werden. Neben der eigentlichen Scheidung ergeht auch ein gerichtlicher Beschluss über sogenannte Folgesachen.