Scheidungsverfahren - Ablauf, Dauer, Kosten, Strategie

Wie läuft eine Scheidung ab?

Scheidungsverfahren sind persönlich belastend, wirtschaftlich oft von existenzieller Bedeutung und rechtlich komplex. Wer im Rosenkrieg erfolgreich bestehen will, sollte entsprechend informiert und beraten sein. Nachfolgend geben Ihnen unsere Scheidungsanwälte einen Überblick über den Ablauf der Scheidung.

Beratungsleistungen rund um die Scheidung

Als Scheidungskanzlei mit Fachanwälten für Familienrecht, Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern begleiten wir vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen rund um die Eheschließung, Trennung bis zur Scheidung. Von unseren Büros in Hamburg, München, Berlin und Hannover beraten wir Sie bundesweit - auch bei Scheidungen mit Auslandsbezug.

  • Strategische Beratung im Vorfeld einer Trennung bzw. Scheidung
  • Vertretung im streitigen Scheidungsverfahren und bei der einvernehmlichen Scheidung
  • Gestaltung und Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen der Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt etc).

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Überblick über den Ablauf des Scheidungsverfahrens

Der Ablauf der Scheidung erfolgt regelmäßig in den folgenden Schritten:

  1. Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht
  2. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
  3. Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten
  4. Durchführung des Versorgungsausgleichs
  5. Gegebenenfalls Verhandlung weiterer Folgesachen (insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnungs -und Haushaltssachen
  6. Scheidungstermin vor Gericht
  7. Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil genannt)

Für das Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Ohne Rechtsanwalt können keine Anträge gestellt werden.

Die einvernehmliche Scheidung Unsere ausführliche Themenseite zur schnellen und kostengünstigen Scheidung ohne Streit.

Der Scheidungsantrag

Das Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag eines beauftragten Rechtsanwalts eingeleitet. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten wird die Scheidung rechtshängig. Hieran sind eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft. Der Zeitpunkt des Scheidungsantrags sollte daher gut gewählt werden. Das Gleiche gilt für Ihre Reaktion bzw. Mitwirkung, wenn Ihr Partner beim Familiengericht die Scheidung "einreicht".

Scheidungsantrag Themenseite mit ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Wirkungen des Scheidungsantrags

Versorgungsausgleich und Verhandlung über sonstige Scheidungsfolgen

Ein Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist der sogenannte Versorgungsausgleich, bei dem es insbesondere um die Verteilung der Rentenansprüche geht.  Hierzu erhalten die Ehegatten Formulare vom Gericht. Damit werden bei den Rentenversicherungsträgern die Anwartschaften der Scheidungswilligen berechnet. Haben die Eheleute vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt haben, ist dies vom Gericht zu berücksichtigen.

Bei  sogenannten Verbundverfahren wird vom  Gericht nicht nur über den eigentlichen Scheidungsantrag, sondern über etwaige weitere Anträge im Hinblick auf die Scheidungsfolgen entschieden. Diese betreffen insbesondere die Themen Zugewinnausgleichnachehelicher Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen.

Scheidungstermin vor Gericht

Der Scheidungstermin ist nicht öffentlich und die Ehegatten müssen in der Regel persönlich erscheinen. Wenn es keine streitigen Scheidungsfolgesachen gibt, wird nur der Versorgungsausgleich erörtert und dann durchgeführt. Ist das Trennungsjahr eingehalten, worüber sich das Familiengericht durch Befragung beider Eheleute überzeugen muss, und erklären diese, die eheliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen zu wollen, dauert der Termin bei Gericht regelmäßig nur etwa 10 Minuten.

Im Fall einer streitigen Scheidung werden von den Rechtsanwälten im Vorfeld des Scheidungstermins Schriftsätze ausgetauscht, die sich sowohl mit dem (bestrittenen) Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen als auch mit den möglichen Scheidungsfolgen befassen.

In dieser Phase gilt es, rechtlich gut zu argumentieren, die eigene Strategie im Auge zu behalten und mit taktischem Geschick die gesteckten Ziele zu erreichen. Zum Scheidungstermin kommt es erst, wenn der Richter am zuständigen Familiengericht die Scheidung als entscheidungsreif befindet. Hierfür müssen insbesondere bestimmte Auskünfte der Ehegatten vorliegen und streitige Argumente von den Rechtsanwälten hinreichend ausgetauscht worden sein.

Strategie & Taktik im Scheidungsverfahren

Eine streitige Scheidung gehört definitiv zu den Mandaten, in denen ein Spezialist für Familienrecht zeigen kann, was er kann. Voraussetzung für ein erfolgreiches Scheidungsverfahren ist zunächst die bestmögliche Kenntnis aller einschlägigen gesetzlichen Normen sowie der aktuellsten Rechtsprechung.

Noch mehr macht jedoch die Erfahrung, Menschenkenntnis und strategisches Geschick den Erfolg bei einer Scheidung aus. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind:

  • Der Anwalt muss die wahren Interessen der Beteiligten ermitteln - diese sind in der Regel wichtiger als die vordergründig kommunizierten Positionen.
  • Der Anwalt muss die Schwächen der Beteiligten kennen und in seine Strategie einbeziehen.
  • Der Anwalt muss das komplette Repertoire zur Durchsetzung der Interessen des Mandanten beherrschen - von der kompromisslosen Geltendmachung bis zur einvernehmlichen Lösung.
  • Der Anwalt muss Chancen, die sich im Laufe des Scheidungsverfahrens ergeben erkennen und wahrnehmen.
  • Der Anwalt muss Tendenzen des Gerichts erkennen und gegebenenfalls seine Strategie anpassen.
Informationsseite Scheidung Unsere Einstiegsseite zu allen Themen rund um die Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

 Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab.

  1. Sind beide Ehepartner scheidungswillig?
  2. Ist die Scheidung einvernehmlich oder streitig?
  3. Wurden Scheidungsfolgen bereits im Vorfeld in einem Ehevertrag oder einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?
  4. Wie viele Scheidungsaspekte sind vom Gericht zu entscheiden?
  5. Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen?
  6. Wie ist die Auslastung beim zuständigen Familiengericht?
  7. Wie erfahren sind die beteiligten Scheidungsanwälte?

Einvernehmliche Scheidungen, bei denen es im Wesentlichen nur um den Versorgungsausgleich geht, dauern häufig nicht länger als ein paar Wochen. Gibt es viel Streit betreffend den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich usw., kann sich das Verfahren entsprechend lange (auch über Jahre) hinziehen. Denn das Gericht darf die Scheidung erst aussprechen, wenn über die beantragten Folgesachen, also insbesondere Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche entschieden werden kann oder ein Vergleich erzielt wird.

    Scheidung beschleunigen?

    Wenn Sie den Ablauf einer Scheidung beschleunigen wollen, können Sie

    • bereits vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag einreichen,
    • die für den Versorgungsausgleich relevanten Daten von dem Versorgungsträger vor Beantragung der Scheidung einholen
    • den für das Scheidungsverfahren notwendigen Gerichtskostenvorschuss bereits unaufgefordert mit Antragstellung bezahlen

    Dabei sollten Sie jedoch stets prüfen, welche rechtlichen Vorteile und Nachteile eine schnelle bzw. eine langsame Scheidung in Ihrem konkreten Fall hat.

    Kosten der Scheidung

    Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen für die Beteiligten unterschiedliche Kosten an:

    • Gerichtskosten: Der Verfahrenswert richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehepartner  sowie einem Bruchteil vorhandener Vermögenswerte. Nach diesem Verfahrenswert richten sich die Gerichtskosten. Diese sind im Scheidungsverfahren als Vorschuss einzuzahlen und werden nach Abschluss des Verfahrens ordentlich abgerechnet.
    • Rechtsanwaltskosten: Diese bemessen sich regelmäßig anhand der gesetzlichen Gebühren (RVG) oder werden individuell mit dem Rechtsanwalt vereinbart, zum Beispiel bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem bestimmten Stundensatz. Mindestens sind aber immer die nach dem vom Gericht festgesetzten Wert anhand des RVG entstandenen Gebühren zu zahlen.
    • Notarkosten: Bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Dann fallen Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an.

    Gerade die Kosten für einen Rechtsanwalt fallen bei einer Scheidung regelmäßig ins Gewicht. Diese sollten jedoch in Relation zur Bedeutung des Verfahrens und dem vom Anwalt erzielten Ergebnis gesehen werden. Ein guter Scheidungsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht muss sich daran messen lassen, was er unterm Strich für seinen Mandanten erkämpft hat bzw. ihm erspart hat.

    FAQ Ablauf des Scheidungsverfahrens

    Schnelle Antworten auf häufige Fragen

    Ist der Ablauf einer Scheidung immer gleich?

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Scheidungen gelten bundesweit, soweit deutsches Scheidungsrecht anwendbar ist. Der tatsächliche Ablauf einer Scheidung ist jedoch individuell vor allem davon abhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist und welche Scheidungsfolgen zu regeln sind.

    Wie beginnt ein Scheidungsverfahren?

    Das Scheidungsverfahren wird dadurch ausgelöst, dass ein Ehegatte - vertreten durch einen Rechtsanwalt - beim Familiengericht den Scheidungsantrag stellt. Wichtige Weichenstellungen erfolgen jedoch bereits im Vorfeld der Scheidung oder sogar im Vorfeld der Trennung.

    Wie viele Scheidungsverfahren gibt es in Deutschland?

    Jährlich werden in Deutschland ca. 150.000 Ehen vom Familiengericht durch einen Scheidungsbeschluss beendet.

    Welche Rolle spielt der Scheidungsanwalt beim Ablauf der Scheidung?

    Der Scheidungsanwalt stellt den Scheidungsantrag bei Gericht, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Während des Verfahrens vertritt er die Interessen seines Mandanten sowohl durch formelle Handlungen (Anträge, Schriftsätze etc.) als auch durch die Festlegung einer Strategie und deren Umsetzung mit taktischen Mitteln.

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