Scheidungsverfahren

Ablauf, Dauer, Strategie und Kosten

Scheidungsverfahren sind persönlich belastend, wirtschaftlich oft von existenzieller Bedeutung und rechtlich komplex. Wer im Rosenkrieg erfolgreich bestehen will, sollte entsprechend informiert und beraten sein. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über wichtige Punkte des Scheidungsverfahrens.

Themen

  1. Ablauf des Scheidungsverfahrens: von der Trennung zur Scheidung
  2. Scheidungsantrag
  3. Strategie und Taktik im Scheidungsverfahren
  4. Versorgungsausgleich und sonstige Scheidungsfolgen
  5. Die Dauer des Scheidungsverfahrens
  6. Die Kosten der Scheidung

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht begleiten wir Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen von der Trennung bis zur Scheidung.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Überblick über den Ablauf des Scheidungsverfahrens

Dies sind die Schritte des Scheidungsverfahrens:

  1. Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht
  2. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
  3. Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten
  4. Durchführung des Versorgungsausgleichs
  5. Gegebenenfalls Verhandlung weiterer Folgesachen (insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnungs -und Haushaltssachen
  6. Scheidungstermin vor Gericht
  7. Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil genannt)

Für das Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Ohne Rechtsanwalt können keine Anträge gestellt werden.

Der Scheidungsantrag

Das Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag eines beauftragten Rechtsanwalts eingeleitet. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten wird die Scheidung rechtshängig. Hieran sind eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft. Ausführliche Informationen zum Scheidungsantrag finden Sie hier: Scheidungsantrag

Versorgungsausgleich und Verhandlung über sonstige Scheidungsfolgen

Ein Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist der sogenannte Versorgungsausgleich, bei dem es insbesondere um die Verteilung der Rentenansprüche geht.  Hierzu erhalten die Ehegatten Formulare vom Gericht. Damit werden bei den Rentenversicherungsträgern die Anwartschaften der Scheidungswilligen berechnet. Haben die Eheleute vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt haben, ist dies vom Gericht zu berücksichtigen.

Bei  sogenannten Verbundverfahren wird vom  Gericht nicht nur über den eigentlichen Scheidungsantrag, sondern über etwaige weitere Anträge im Hinblick auf die Scheidungsfolgen entschieden. Diese betreffen insbesondere die Themen Zugewinnausgleichnachehelicher Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen.

Scheidungstermin vor Gericht

Der Scheidungstermin ist nicht öffentlich und die Ehegatten müssen in der Regel persönlich erscheinen. Wenn es keine streitigen Scheidungsfolgesachen gibt, wird nur der Versorgungsausgleich erörtert und dann durchgeführt. Ist das Trennungsjahr eingehalten, worüber sich das Familiengericht durch Befragung beider Eheleute überzeugen muss, und erklären diese, die eheliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen zu wollen, dauert der Termin bei Gericht regelmäßig nur etwa 10 Minuten.

Im Fall einer streitigen Scheidung werden von den Rechtsanwälten im Vorfeld des Scheidungstermins Schriftsätze ausgetauscht, die sich sowohl mit dem (bestrittenen) Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen als auch mit den möglichen Scheidungsfolgen befassen.

In dieser Phase gilt es, rechtlich gut zu argumentieren, die eigene Strategie im Auge zu behalten und mit taktischem Geschick die gesteckten Ziele zu erreichen. Zum Scheidungstermin kommt es erst, wenn der Richter am zuständigen Familiengericht die Scheidung als entscheidungsreif befindet. Hierfür müssen insbesondere bestimmte Auskünfte der Ehegatten vorliegen und streitige Argumente von den Rechtsanwälten hinreichend ausgetauscht worden sein.

Strategie & Taktik im Scheidungsverfahren

Eine streitige Scheidung gehört definitiv zu den Mandaten, in denen ein Spezialist für Familienrecht zeigen kann, was er kann. Voraussetzung für ein erfolgreiches Scheidungsverfahren ist zunächst die bestmögliche Kenntnis aller einschlägigen gesetzlichen Normen sowie der aktuellsten Rechtsprechung.

Noch mehr macht jedoch die Erfahrung, Menschenkenntnis und strategisches Geschick den Erfolg bei einer Scheidung aus. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind:

  • Der Anwalt muss die wahren Interessen der Beteiligten ermitteln - diese sind in der Regel wichtiger als die vordergründig kommunizierten Positionen.
  • Der Anwalt muss die Schwächen der Beteiligten kennen und in seine Strategie einbeziehen.
  • Der Anwalt muss das komplette Repertoire zur Durchsetzung der Interessen des Mandanten beherrschen - von der kompromisslosen Geltendmachung bis zur einvernehmlichen Lösung.
  • Der Anwalt muss Chancen, die sich im Laufe des Scheidungsverfahrens ergeben erkennen und wahrnehmen.
  • Der Anwalt muss Tendenzen des Gerichts erkennen und gegebenenfalls seine Strategie anpassen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

 Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab.

  1. Sind beide Ehepartner scheidungswillig?
  2. Ist die Scheidung einvernehmlich oder streitig?
  3. Wurden Scheidungsfolgen bereits im Vorfeld in einem Ehevertrag oder einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?
  4. Wie viele Scheidungsaspekte sind vom Gericht zu entscheiden?
  5. Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen?
  6. Wie ist die Auslastung beim zuständigen Familiengericht?
  7. Wie erfahren sind die beteiligten Scheidungsanwälte?

Einvernehmliche Scheidungen, bei denen es im Wesentlichen nur um den Versorgungsausgleich geht, dauern häufig nicht länger als ein paar Wochen. Gibt es viel Streit betreffend den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich usw., kann sich das Verfahren entsprechend lange (auch über Jahre) hinziehen. Denn das Gericht darf die Scheidung erst aussprechen, wenn über die beantragten Folgesachen, also insbesondere Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche entschieden werden kann oder ein Vergleich erzielt wird.

Tipp:  Sie können die Scheidung beschleunigen, indem Sie

  • bereits vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag einreichen,
  • die für den Versorgungsausgleich relevanten Daten von den Versorgungsträger vor Beantragung der Scheidung einholen
  • den für das Scheidungsverfahren notwendigen Gerichtskostenvorschuss bereits unaufgefordert mit Antragstellung bezahlen

Kosten der Scheidung

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen für die Beteiligten unterschiedliche Kosten an:

  1. Gerichtskosten: Der Verfahrenswert richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehepartner  sowie einem Bruchteil vorhandener Vermögenswerte. Nach diesem Verfahrenswert richten sich die Gerichtskosten. Diese sind im Scheidungsverfahren als Vorschuss einzuzahlen und werden nach Abschluss des Verfahrens ordentlich abgerechnet.
  2. Rechtsanwaltskosten: Diese bemessen sich regelmäßig anhand der gesetzlichen Gebühren (RVG) oder werden individuell mit dem Rechtsanwalt vereinbart, zum Beispiel bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem bestimmten Stundensatz. Mindestens sind aber immer die nach dem vom Gericht festgesetzten Wert anhand des RVG entstandenen Gebühren zu zahlen.
  3. Notarkosten: Bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Dann fallen Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an.

Gerade die Kosten für einen Rechtsanwalt fallen bei einer Scheidung regelmäßig ins Gewicht. Diese sollten jedoch in Relation zur Bedeutung des Verfahrens und dem vom Anwalt erzielten Ergebnis gesehen werden. Ein guter Scheidungsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht muss sich daran messen lassen, was er unterm Strich für seinen Mandanten erkämpft hat bzw. ihm erspart hat.

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