Seehandelsrecht - Bundestag verabschiedet Reform

Neuerungen zu Fracht- und Haftungsfragen sollen Standort Deutschland stärken

Veröffentlicht am: 18.12.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Am 14. Dezember 2012 passierte das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts den Deutschen Bundestag.

Wichtige Neuerungen sind:

  1. Klare rechtliche Differenzierung zwischen Stückgut- und Reisefrachtvertrag
  2. Regelung von Schiffsüberlassungsverträgen
  3. Haftungsverschärfung für die Personenbeförderung auf kleinen Seeschiffen und Binnenschiffen
  4. Neuregelung der rechtlichen Abwicklung von Havarien
  5. Abschaffung der "Partenreederei" und des "seerechtlichen Verklarungsverfahrens"
  6. Aufhebung der quasi-vertraglichen Haftung des Kapitäns für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge.

Hintergrund

Das Seehandelsrecht ist Teil des Handelsrechts und als solches im 5. Buch des Handelsgesetzbuchs geregelt. Dort sind Spezialvorschriften enthalten die das allgemeine Zivilrecht sowie das allgemeine Handelsrecht verdrängen. Eine Reform des Seehandelsrechts wird schon seit Jahren gefordert.

Das Seehandelsrecht wird als Spezialgebiet nur von wenigen Rechtsanwälten bearbeitet. Als wichtige Ausbildungs- und Forschungsstätte gilt das Institut für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg. Dort wird eine große seerechtliche Spezialbibliothek unterhalten und Nachwuchs für Rechtsanwaltskanzleien, Behörden und Verbände ausgebildet. Auch im Übrigen ist Hamburg durch die Präsenz des Internationalen Seegerichtshofs, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und weiterer Institutionen und Privatunternehmen auf dem Gebiet des Seerechts und Seehandelsrecht ein wichtiger Standort.