SPD-Vorsitzende fordert Vermögensabgabe

Esken sieht die "Superreichen" in der Pflicht

Saskia Esken von der SPD wünscht sich eine Vermögensabgabe. Wie die konkret aussehen soll und woher die Mehrheiten dafür kommen sollen, verrät sie bisher nicht.

Veröffentlicht am: 26.10.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt
Lesedauer:

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken setzt sich für eine Vermögensabgabe ein. Das berichtet heute das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), das Esken wie folgt zitiert:

"Zur Finanzierung eines handlungsfähigen, solidarischen Staates, der die Gesellschaft in unserem Land zusammenhält, den Wiederaufbau in der Ukraine unterstützt und gleichzeitig nicht die Augen vor der globalen Hungerkrise verschließt, müssen wir eine solidarische Vermögensabgabe der Superreichen endlich umsetzen."

Konkreter wird es leider nicht. In dem Beitrag ist sowohl von einer "Vermögenssteuer" als auch von einer "Vermögensabgabe" die Rede. Steuerrechtlich ist das durchaus ein erheblicher Unterschied:

  • Bei der Vermögenssteuer geht es um eine Steuer, die laufend erhoben wird. In Deutschland gibt es eine solche Steuer, die im Vermögenssteuergesetz geregelt ist. Allerdings ist diese Steuer seit 1997 ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht gab ihr 1995 den Stempel "verfassungswidrig", da die konkrete Form der Erhebung unter anderem Immobilieneigentümer auf der Bewertungsebene bevorzugte. Gemäß Artikel 106 Absatz 2 GG steht die Vermögenssteuer den Bundesländern zu.
  • Eine Vermögensabgabe wird dagegen einmalig erhoben. Prominentes Beispiel ist die Vermögensabgabe aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes, das nach dem zweiten Weltkrieg Kriegsfolgen ausgleichen sollte. Einmalige Vermögensabgaben stehen gemäß Art. 106 Absatz 1 dem Bund zu.

Offen bleibt auch, wen die geforderte Abgabe bzw. Steuer treffen soll. Im Beitrag ist von den "Superreichen" die Rede. Das lässt zumindest die Vermutung zu, dass Freibeträge von mehreren Millionen Euro vorgesehen sind. Auch zu sachlichen Befreiungen - etwa für Betriebsvermögen oder für die Familienheim-Immobilie sucht man Ausführungen vergeblich. Daher kann man auch keine Prognose aufstellen, ob die SPD-Pläne einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würden.

Bisher ist die Forderung nach einer Vermögensabgabe daher nur eine politische Idee, die in der aktuellen Ampel-Koalition ohnehin am Veto der FDP scheitern würde. Da auch die CDU/CSU bisher die Besteuerung der Vermögenssubstanz jenseits der Grundsteuer sowie Erbschaft- und  Schenkungsteuer ablehnt, ist eine parlamentarische Mehrheit für eine Vermögensabgabe nicht in Sicht.

Als Beitrag zur aktuellen Diskussion rund um die Vermögenssteuer haben wir sowohl die aktuellen Standpunkte der politischen Parteien als auch die rechtlichen Hintergründe für Sie auf der folgenden Themenseite zusammengefasst: Vermögenssteuer