Unbezahlter Sonderurlaub mindert nicht den gesetzlichen Urlaubsanspruch

Entscheidung des BAG zum Arbeitsrecht

Veröffentlicht am: 06.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Durch die Gewährung unbezahlten Sonderurlaubs wird der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht gemindert. Dies besagt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 6. Mai 2014. In dem Streit war hatte eine Krankenschwester bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unbezahlten Sonderurlaub genommen. Im Anschluss verlangte sie vom Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen. Als der Arbeitgeber dies verweigerte wurde der Streit zunächst vor dem Arbeitsgericht und dann vor dem Landesarbeitsgericht ausgetragen bis schließlich das BAG in letzter Instanz der klagenden Arbeitnehmerin recht gab.

In der Begründung gab das Gericht an, dass die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs lediglich den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses sowie die einmalige Erfüllung der Wartezeit voraussetze. Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kenne das Arbeitsrecht in Form des Bundesurlaubsgesetzes nicht.

Hintergrund

Neben dem Gehalt ist der Urlaub ein in der Praxis häufiges Thema im Arbeitsrecht bei laufenden Arbeitsverhältnissen. Neben der im Arbeitsvertrag vereinbarten Anzahl der Urlaubstage spielen dabei häufig auch der freiwillig gewährte bezahlte oder unbezahlte Sonderurlaub eine Rolle. Arbeitgeber sollten daher bei jeder Ausnahme von der vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelung die Bestimmungen des Arbeitsrechts beachten, die von der Rechtsprechung gesetzt wurden. Fällt das Urlaubsthema mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusammen - wie im obigen Fall - können Fragen zum Bereich Freistellung und Urlaub in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag geregelt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.