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Urheberrecht - Störerhaftung bei WLAN im Visier

Linksfraktion will Netzbetreiber von der Haftung freistellen

Veröffentlicht am: 30.10.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater

Zur aktuellen Diskussion zum Urheberrecht im Internet hat die Linksfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte vorn WLAN-Netz-Betreibern stärken soll. Für solche Betreiber - ob privat oder gewerblich gebe es gute Gründe, ihre Netze auch anderen zugänglich zu machen. Dies werde derzeit durch die Störerhaftung verhindert.

Hintergrund

Derzeit haften auch Betreiber von privaten oder gewerblichen WLAN-Netzen für über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn sie den Anschluss nicht hinreichend sichern. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und auch Rechtsprechung riegeln Netzbetreiber ihre Netze ab, um z.B. keine Abmahnung von einem Rechtsanwalt wegen Verletzung des Urheberrechts zu bekommen. Der Gesetzentwurf dürfte jedoch für sich allein gesehen keine Erfolgsaussichten haben, da die Aufhebung der Störerhaftung allenfalls als Teil eines vollständigen Systemwechsels im Urheberricht bzw. Internetrecht als sinnvoll erscheint. Hier dürfte auch das kommende Wahljahr Bewegung in die politische Diskussion bringen.