Wechselmodell soll Gesetz werden

Reform des Kindschaftsrechts angekündigt

Das Wechselmodell, das die Betreuung von Kindern durch beide Eltern vorsieht, wenn diese getrennt leben, ist gelebte Realität. Nun soll es auch im Gesetz verankert werden.

Veröffentlicht am: 13.02.2024
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Das sogenannte Wechselmodell für die Betreuung von Kindern getrennt lebender Eltern ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Im Gesetz ist dieses Betreuungsmodell aber bisher nicht ausdrücklich geregelt. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung ändern. Das Bundesjustizministerium hat Ende Januar ein Eckpunktepapier für eine Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, die auch das Umgangsrecht betrifft.

Partnerschaftliche Kinderbetreuung nach Trennung der Eltern

Angestrebt wird eine gesetzliche Klarstellung, dass Familiengerichte eine Betreuung beider Elternteile im Wechselmodell anordnen können, wenn es in einem Umgangsverfahren eine Regelung zur zeitlichen Aufteilung der Betreuung des Kindes zwischen den Eltern trifft. Geregelt werden können verschiedene Ausprägungen des Wechselmodells:

  • Symmetrisches Wechselmodell: hälftige Teilung der Betreuungszeit der Eltern
  • Asymmetrisches Wechselmodell: erheblicher Anteil des weniger betreuenden Elternteils an der gesamten Betreuungszeit

Zentraler Maßstab für die Anordnung des Betreuungsmodells soll das Kindeswohl sein.

Wechselmodell wird Bestandteil der Jugendhilfe-Beratung

Im Zuge der Reform des Umgangsrechts soll das Wechselmodell auch Gegenstand der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gemäß § 17 SGB VIIIwerden. Eltern, die eine solche Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen, können dann mit einem Berater erörtern, ob sie sich eine Betreuung der gemeinsamen Kinder im Wechselmodell vorstellen können.

Das Eckpunktepapier sieht außerdem vor, dass das Familiengericht bei der Umgangsregelung Regelungen für die notwendigen Kosten der Ausübung des Umgangsrechts vorsehen kann, wonach der andere Elternteil die Kosten ganz oder zum Teil trägt, wenn die Billigkeit dies erfordert. Vereinbarungen über das Umgangsrecht zwischen den Eltern sollen mit der Reform sofort vollstreckbar sein, also von einem Elternteil gegen den anderen durchgesetzt werden können, ohne dass der Elternteil, der die Vereinbarung geltend macht, sich für diesen Zweck bei Gericht einen Titel beschaffen muss.

Wichtiger Schritt im Umgangsrecht

Die im Eckpunktepapier der Bundesregierung skizzierte Reform des Kindschaftsrechts ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Modernisierung des Familienrechts. Die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells ist insoweit überfällig, als es faktisch schon gesellschaftlicher Konsens ist, dass Kinder zu beiden Elternteilen eine starke Beziehung haben sollten.

Neben den Anpassungen im Umgangsrecht soll die Reform auch noch das Adoptionsrecht modernisieren, die Kinderrechte stärken und Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier: Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht