Pflichtteil einklagen
Pflichtteilsansprüche gerichtlich geltend machen - alles zur Pflichtteilsklage
Bei der Durchsetzung des Pflichtteils enterbter Angehöriger kommt es fast immer zum Streit. Führt das außergerichtliche Einfordern der Pflichtteilsansprüche nicht um Erfolg, bleibt noch die Pflichtteilsklage bei Gericht. Wann diese geboten ist, wie sie abläuft und wie Pflichtteilsberechtigte bzw. sie erfolgreich bestreiten, verraten unsere Fachanwälte für Erbrecht in diesem Beitrag.
- Die Pflichtteilsklage ist geboten, wenn Pflichtteilsansprüche außergerichtlich nicht durchgesetzt werden können bzw. eine Verjährung droht.
- Im Rahmen einer “Stufenklage” werden Auskunftsansprüche, Wertermittlungsansprüche und Zahlungsansprüche eingeklagt.
- Das Gericht gibt gegenenfalls Sachverständigengutachten in Auftrag und setzt vor dem Urteil ein mündliche Verhandlung an.
- Die Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten (in Höhe der gesetzlichen Gebühren) trägt, wer den Prozess verliert.
Anwaltliche Leistungen im Pflichtteilsrecht
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Pflichtteilsexperten vertreten Sie bundesweit bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (Auskunft, Wertermittlung, Zahlung).
- Prüfung der Wirksamkeit einer Enterbung durch Testament
- Prüfung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen (bei Schenkungen)
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen; Bewertung von Immobilienvermögen und Betriebsvermögen
- Außergerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und gerichtliche Pflichtteilsklage
- Erbschaftsteuererklärungen und Pflichtteilsgeltendmachung zur erbschaftsteuerlichen Optimierung
Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Informationen zu unserem Honorar finden Sie hier: Honorar Erbrecht. Wenn Sie Ihr finanzielles Risiko bei der Pflichtteilsklage reduzieren bzw. ganz ausschalten wollen, fragen Sie uns gerne nach der Möglichkeit eines Erfolgshonorars oder einer Prozessfinanzierung.
Welche Ansprüche kann der Pflichtteilsberechtigte einklagen?
Als Pflichtteilsberechtigter werden Sie nicht automatisch an der Erbschaft beteiligt. Vielmehr haben Sie verschiedene Ansprüche, die sie in einem Stufenverfahren gerichtlich geltend machen können.
- Damit Sie die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs beziffern können, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, welchen Umfang der Nachlass hat. Als Nichterbe haben Sie in der Regel keine Möglichkeit, selbst Einblick zu erhalten. Daher gibt Ihnen das Gesetz, (§ 2314 Abs.1 BGB) zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche das Recht, in einem Stufenverhältnis zunächst vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu verlangen. Einklagen kann der Pflichtteilsberechtigte gegebenenfalls auch ein notarielles Nachlassverzeichnis - selbst, wenn der Erbe bereits ein privatschriftliches Verzeichnis vorgelegt hat. Denkbar ist auch, dass Sie in der Pflichtteilsklage eine eidesstattliche Versicherung des Erben einklagen.
- Ebenso haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Erbe die Werte des Nachlasses ermittelt - was insbesondere bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder etwa Schmuck praxisrelevant ist. Die Pflichtteilsklage kann sich entsprechend auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens richten.
- Schließlich ist auch Ihr Zahlungsanspruch als Pflichtteilsberechtigter Gegenstand der Pflichtteilsklage.
Nähe Informationen zur Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs erhalten Sie hier: Pflichtteil Berechnung.
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Soll ich überhaupt klagen - und brauche ich einen Anwalt?
Den Pflichtteil kann (und muss man in der Regel zunächst) auch außergerichtlich einfordern. Eine Pflichtteilsklage ist aber vor allem in den folgenden Konstellationen erforderlich:
- Der Erbe kommt den außergerichtlichen Aufforderungen nach Auskunft, Wertermittlung oder Zahlung nicht nach.
- Die Ansprüche drohen zu verjähren und hinsichtlich sonstiger Möglichkeiten zur Hemmung der Verjährung besteht Ungewissheit.
Grundsätzlich können Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihre Pflichtteilsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen. Anwaltliche Hilfe ist nur dann zwingend erforderlich, wenn der Streitwert mehr als 10.000 Euro beträgt, da dann vor dem Landgericht geklagt werden muss, vor dem Anwaltszwang besteht (§ 23 GVG).
Ein Anwalt mit Kompetenz im Pflichtteilsrecht ist aber sowohl bei der außergerichtichen Durchsetzung als auch bei der Pflichtteilsklage vor dem Amtsgericht zum Beispiel in folgenden Fällen sinnvoll:
- Es gibt Streit über die Wirksamkeit der Enterbung im Testament im Rahmen des Erbscheinsverfahren
- Immobilien oder Unternehmensanteile müssen bewertet werden oder wurden zu Lebzeiten vom Erblasser verschenkt
- Der Erbe spielt auf Zeit und die Verjährung der Pflichtteilsansprüche droht oder muss geprüft werden.
- Beim Pflichtteil sind Pflichtteilsverzichte, Pflichtteilsentziehungen, Vermächtnisse oder Ausschlagungen zu berücksichtigen
- Der Wert des Nachlasses ist sehr hoch oder schwer zu ermitteln.
Dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten, bedeutet aber noch nicht, dass Sie ihren Pflichtteil auch vor Gericht einklagen. Der Anwalt wird zunächst die Ansprüche prüfen und außergerichtlich geltend machen. Eine Pflichtteilsklage ist dann geboten, wenn die außergerichtlichen Bemühungen scheitern, weil der Erbe die Auskunft, Wertermittlung oder Zahlung verweigert bzw. trotz Gutachten weiter Uneinigkeit über den Wert von Nachlassgegenständen besteht.
Video: Pflichtteil geltend machen
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wie man den Pflichtteil geltend macht - außergerichtlich oder mit einer Pflichtteilsklage
Wie wird der Pflichtteil eingeklagt?
Sofern alle außergerichtlichen Bemühungen nicht zu Ihrem gewünschten Pflichtteil geführt haben, erheben wir für Sie Klage beim Gericht. In den meisten Fällen erfolgt die gerichtliche Geltendmachung des Pflichtteils durch eine so genannte Stufenklage. Hierdurch werden die verschiedenen Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft, Wertermittlung, gegebenenfalls auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und auf Zahlung gemeinsam durch eine Klage geltend gemacht. Das Gericht entscheidet dann aber über jeden Anspruch bzw. jede Stufe einzeln durch Teilurteil.
Der Vorteil dieser Stufenklage ist auf der einen Seite, dass auch die Verjährung des Zahlungsanspruchs gehemmt wird, auch wenn dieser zunächst mangels Kenntnis über den Nachlasswert in der Klage noch gar nicht beziffert werden kann. Ein weiterer Vorteil gegenüber der separaten Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist die Kostenersparnis. Die Prozesskosten für die Stufenklage richtet sich nur nach dem Wert der höchsten Stufe (in der Regel daher nach der Höhe des Zahlungsanspruchs), sodass nicht für jeden Anspruch einzeln Prozesskosten entstehen. Der Nachteil der Stufenklage kann allerdings darin liegen, dass sich das Gerichtsverfahren im Einzelfall hierdurch erheblich in die Länge ziehen kann.
Isolierte Zahlungsklage oder Auskunftsklage?
Alternativ zur Stufenklage sind auch Klagen nur auf Auskunft oder Zahlung denkbar:
- Eine reine Auskunftsklage bietet sich etwa dann an, wenn der Nachlass überschuldet ist und gleichzeitig noch keine Verjährung droht. Der Vorteil liegt dann unter anderem darin, dass geringere Prozesskosten entstehen.
- Eine Klage direkt auf Auszahlung bietet sich zum Beispiel an, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits über den Nachlasswert Kenntnis hat. Hierdurch gelangen Sie als Kläger gegebenenfalls wesentlich schneller an Ihr Geld.
Wie läuft das Gerichtsverfahren im Pflichtteilsprozess ab?
Sobald sich der Pflichtteilsberechtigte nach der Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten dazu entschlossen hat, seine Pflichtteilsansprüche einzuklagen, entwirft der Rechtsanwalt die entsprechende Klageschrift. Der Pflichtteilsprozess selbst läuft dann wie folgt ab:
-
1.
Klageeinreichung
Die Klage wird beim zuständigen Amtsgericht oder Landgericht eingereicht.
-
2.
Gerichtskostenvorschuss
Die Gerichtskosten sind vom Kläger stets als Vorschuss zu zahlen.
-
3.
Klagezustellung
Das Gericht stellt die Klage des Pflichtteilsberechtigten an den Erben zu und setzt eine Frist zur Klageerwiderung.
-
4.
Schriftsatz-Schlagabtausch
In der Regel kommt es zum Austausch anwaltlicher Schriftsätze, in denen die unterschiedlichen Auffassungen zur Sach- und Rechtslage hinsichtlich des eingeklagten Pflichtteils ausgearbeitet werden.
-
5.
Sachverständigengutachten
Bei vielen Pflichtteilsklagen führt der Streit über die Bewertung von Nachlasswerten dazu, dass das Gericht einen Sachverständigen mit einem Wertgutachten beauftragt. Ein bereits erstelltes privates Sachverständigengutachten kann das in der Regel nicht verhindern.
-
6.
Mündliche Verhandlung
In aller Regel setzt das Gericht vor dem Urteil eine mündliche Verhandlung an, in der häufig auch das persönliche Erscheinen des Pflichtteilsberechtigten und des Erben angeordnet wird. Hier besteht nochmal die Möglichkeit,
- die wesentlichen Punkte darzulegen,
- auf etwaige gerichtliche Hinweise zu reagieren oder
- sich vergleichsweise zu einigen.
-
7.
Urteil
Ohne Einigung fällt das Gericht ein Urteil. Wenn Stufenklage erhoben worden ist, kann nach dem ergangenen Teilurteil auf die nächste Stufe übergegangen werden und der nächste Anspruch geltend gemacht werden.
Wer muss bei der Pflichtteilsklage was beweisen?
Klagen Sie als enterbter Angehöriger Ihren Pflichtteil ein, müssen Sie vor Gericht die Voraussetzungen für ihre Pflichtteilsansprüche beweisen. Obgleich diese Beweislast des Klägers in vielen anderen Prozessen ein wesentliches Problem darstellt, ist dies bei der Pflichtteilsklage häufig gerade nicht der Fall. Da jedem Pflichtteilsberechtigten unabhängig vom vorhandenen Nachlass zumindest ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch zusteht, muss in der Stufenklage zunächst nur der Pflichtteilsanspruch dem Grunde nach bewiesen werden. Dies erfordert nur den Beweis, dass Sie zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören, der Erbfall eingetreten ist und Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Diese Umstände sind in häufig zwischen den Parteien nicht einmal streitig, sodass die Darlegungs- und Beweislast dann keine Probleme bereitet.
Kniffliger ist die Beweislast bei den Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die bei lebzeitigen Vermögensverschiebungen des Erblassers entstehen können. Hier muss der Pflichtteilsberechtigte eine von ihm behauptete Schenkung beweisen.
Was kostet mich die die Pflichtteilsklage?
Durch einen Rechtsstreit beim Zivilgericht entstehen Prozesskosten, welche sich in
- Gerichtskosten (zunächst vom Kläger als Vorschuss zu zahlen),
- Rechtsanwaltskosten aufteilen.
Generell gilt dabei: Wer am Ende den Rechtsstreit verliert, zahlt auch die Kosten, also die Prozesskosten als auch die eigenen Anwaltskosten sowie die des Gegners. In Pflichtteilsprozessen lassen sich die Erfolgsaussichten in der Praxis häufig gut einschätzen, sodass die Gefahr der Kostentragungspflicht vor Klageerhebung häufig gut abgewogen werden kann. Zudem besteht bei der Stufenklage der Vorteil, dass der Zahlungsanspruch zunächst nicht beziffert werden muss, was die Gefahr des teilweise Unterliegens in der Klage gering hält.
Kosten der Pflichtteilsklage (Beispielrechnungen)
in Euro | ||||
|---|---|---|---|---|
Streitwert | 500.000 Euro | 1.500.000 Euro | 5.000.000 Euro | |
Eigene Anwaltskosten | 11.186,00 Euro | 21.598,50 Euro | 58.042,25 Euro | |
Fremde Anwaltskosten | 11.186,00 Euro | 21.598,50 Euro | 58.042,25 Euro | |
Gerichtskosten | 12.414,00 Euro | 25.014,00 Euro | 69.114,00 Euro | |
Gesamtkosten | 34.786,00 Euro | 68.211,00 Euro | 185.198,50 Euro |
Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf die Kosten der ersten gerichtlichen Instanz, ohne Anrechnung einer vorherigen außergerichtlichen Tätigkeit. Die dargestellten Rechtsanwaltskosten sind das gesetzlich vorgeschriebene Mindesthonorar. Höhere Kosten können anfallen, wenn im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar vereinbart wurde, das im Ergebnis den gesetzlichen Betrag übersteigt.
Für eine konkrete Kostenschätzung bezüglich Ihres persönlichen Pflichtteilsstreit vor Gericht rufen Sie bitte den JURIS-Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins auf.
Praxistipp: Kostenfalle bei vorschneller Pflichtteilsklage
Wenn Sie Ihre Pflichtteilsansprüche voreilig einklagen, ohne den Erben vorher außergerichtlich in Verzug gesetzt zu haben oder ihm ausreichend Zeit für die Auskunft eingeräumt zu haben, droht eine Kostenfalle. Der Erbe kann dann durch ein sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) dafür sorgen, dass der Pflichtteilsberechtigte die Prozesskosten trägt. Entscheidend ist, ob der Erbe durch sein Verhalten die Klage überhaupt veranlasst hat.
Die Höhe der Prozesskosten richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt. Bei der Stufenklage entspricht der Streitwert in der Regel dem Zahlungsanspruch, zu dem der Erbe am Ende verurteilt wird. Streitwerterhöhend wirken bei der Pflichtteilsklage vor allem Auslagen, etwa für Sachverständigengutachten, die Nachlasspositionen bewerten.
Beachten Sie: Wer am Ende gewinnt, zahlt keine Prozesskosten.
Möglichkeiten zur Reduzierung des Kostenrisikos beim Einklagen von Pflichtteilsansprüchen
- Im Einzelfall kann mit einem Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Dann erhält der Anwalt im Erfolgsfall eine höhere Vergütung (in der Regel ein Prozentsatz der Zahlung auf den Pflichtteil) und trägt im Gegenzug im Hinblick auf seine Vergütung das Risiko des Misserfolgs.
- Vollständig ohne Kostenrisiko ist die Pflichtteilsklage bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Dieser übernimmt das Risiko Ihrer Anwaltskosten, der gegnerischen Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer in der Regel einen Anteil von 20 bis 30 Prozent am erstrittenen Pflichtteil.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Was passiert nach Abschluss des Gerichtsverfahrens?
Sofern Sie Ihre Pflichtteilsklage vollumfänglich gewonnen haben, ist der Gegner am Ende des Verfahrens zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs und zur Tragung der Kosten verurteilt worden. Im besten Falle zahlt der Erbe im Anschluss freiwillig den erforderlichen Betrag innerhalb einer vorgegebenen Frist. Sofern der Gegner auch nach dem Urteil nicht freiwillig zahlen sollte, besteht nun der Vorteil, dass Sie mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel an der Hand haben, mit welchem Sie Ihre Ansprüche notfalls mit staatlicher Hilfe zwangsweise durchsetzen können.
In manchen Fällen kommt es vor, dass es für den Erben eine unbillige Härte darstellen würde, wenn er den Pflichtteilsanspruch sofort erfüllen müsste. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen kein Barvermögen zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs vorhanden ist und der Erbe zur Auszahlung des Pflichtteils das Familienheim veräußern müsste oder etwa ein Wirtschaftsgut, welches für ihn die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet. In solchen Fällen kann der Erbe beantragen, dass die Pflicht zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs gestundet, also aufgeschoben wird. Dies gibt dem Erben mehr Zeit, die Summe für den Pflichtteilsanspruch auf anderem Wege aufzutreiben. Das Gericht entscheidet über einen solchen Antrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Erben auf der einen Seite und des Pflichtteilsberechtigten auf der anderen Seite.
Wie wehre ich mich als Erbe gegen eine Pflichtteilsklage?
In den meisten Fällen sind Sie als Erbe gut beraten, eine Pflichtteilsklage nicht zu provozieren. Setzen Sie stattdessen auf außergerichtliche Strategien, um Ihre Interessen im Pflichtteilsstreit durchzusetzen. Eine Klage ist jedoch nicht immer vermeidbar. Sofern Ihnen vom Gericht eine Klage des Pflichtteilsberechtigten zugestellt wird, ist die Klage gegen Sie rechtshängig. Sie werden dann vom Gericht unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert. Sofern die Klage vor einem Landgericht erhoben wurde, besteht insoweit Anwaltszwang, sodass Sie nur durch einen Rechtsanwalt wirksam Prozesshandlungen vornehmen können.
Doch auch davon abgesehen ist es sinnvoll einen Erbrechtsexperten mit der gerichtlichen Vertretung zu beauftragen, der
- die eingeklagten Ansprüche prüft,
- die erforderlichen Einwendungen erhebt,
- eine kluge Prozesstaktik erarbeiet und
- das Kostenrisiko möglichst gering hält.
FAQ Pflichtteil einklagen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteilsanspruch einzuklagen?
Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem Sie als Pflichtteilsberechtigter von Ihrem Anspruch Kenntnis erlangen können. Zur Hemmung der Verjährung ist es allerdings ausreichend, dass Klage erhoben wird.
Wie erfahre ich, wie hoch mein Pflichtteilsanspruch ist
Da sie als Pflichtteilsberechtigter selbst keinen Einblick in die Zusammensetzung des Nachlasses haben, müssen Sie zunächst vom Erben Auskunft und Wertermittlung verlangen. Im Anschluss kann der Pflichtteilsanspruch berechnet werden. Hierbei hilft Ihnen im Zweifel ein Rechtsanwalt.
Was ist eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht?
Bei der Stufenklage werden in einer Klage zusammen bereits verschiedene Ansprüche geltend gemacht, die aber ihrer Natur nach erst nacheinander durchgesetzt werden können. Bei der Pflichtteilsklage sind das Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung und Zahlung nacheinander, aber durch eine Klage durchgesetzt werden.
Was sind die Vorteile einer Stufenklage?
Eine Stufenklage ist in erster Linie prozessökonomisch. In der Regel dauert es weniger Zeit, Ansprüche durch Stufenklage durchzusetzen als jeweils einzeln. Zudem entstehen geringere Prozesskosten.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Verjährung des Zahlungsanspruch verhindert werden kann, selbst wenn er der Höhe nach noch nicht beziffert werden kann.
Endet der Pflichtteilsprozess immer mit einem Urteil?
Nicht selten kommt es auch noch im gerichtlichen Verfahren zu einer gütlichen Einigung. Dies kann in erster Linie dem Familienfrieden dienen und kann sich zudem auch positiv auf die Prozesskosten auswirken. Einen Vollstreckungstitel gegen den Erben erhalten Sie bei einem Prozessvergleich trotzdem.
Bei welchem Gericht muss ich meinen Pflichtteil einklagen?
Pflichtteilsklagen werden bei den Zivilgerichten erhoben, also bei den Landgerichten oder Amtsgerichten. Sobald der Streitwert ihrer Klage über 5000 € liegt, sind die Landgerichte zuständig. Örtlich ist entweder das Landgericht zuständig, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder wo der Erbe wohnt.
Kann ich meine Prozesskostenrisiko bei der Pflichtteilsklage minimieren?
Sofern Sie Sorge haben, dass Sie bei ungünstigem Ausgang des Prozesses für alle Prozesskosten aufkommen müssen und deshalb vielleicht den Gang zum Gericht scheuen, kann eine Prozessfinanzierung eine Möglichkeit für Sie sein. Hierdurch wird das Prozesskostenrisiko ausgeschaltet, im Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall einen Anteil von Ihrem Anspruch.
Muss ich vor der Klage versucht haben, mich mit dem Erben zu einigen?
Nicht selten empfiehlt es sich, zur Wahrung des Familienfriedens eine gütlich Einigung anzustreben. Zwingend ist dies aber nicht. Auf jeden Fall sollte aber vor Klageerhebung der Erbe außergerichtlich zur Auskunft, Wertermittlung und Zahlung aufgefordert werden, um im Prozess auch Zinsen und Prozesskosten geltend machen zu können.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.