Wie laufen die neuen Commercial Courts und Chambers in der Praxis

Erfahrungen mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz

Veröffentlicht am: 09.10.2026
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Das Wichtigste in Kürze

Vor eineinhalb Jahren ist das Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies gab den Ländern die Möglichkeit bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten spezialisierte Kammern einzurichten, welche Streitigkeiten in einem flexibleren Rahmen und gegebenenfalls auf Englisch führen können. Dies sollte den Gerichtsstandort Deutschland im internationalen Vergleich stärken. Nachfolgend eine kurze Zwischenbilanz.

Christian Normann Autor Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrechtnormann@rosepartner.de

Der Gerichtsstandort als Wettbewerbsfaktor

Rechtssicherheit und die Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten schnell und effizient beilegen zu können, sind für international agierende Wirtschaftsakteure ein wichtiger Faktor. Zwar haben deutsche Gerichte und deutsches Recht international einen guten Ruf. Aber der Zwang zur deutschen Sprache und die unflexible Anwendung der Eigenheiten des deutschen Prozessrechts machen den Gerichtsstandort im internationalen Vergleich unattraktiv. Davon haben andere Standorte, traditionell vor allem London und in jüngerer Zeit der Aufsteiger Singapur profitiert und daneben die Schiedsgerichte als private Alternative zu staatlichen Gerichten.

Der Gesetzgeber hat darauf im April 2025 mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz reagiert, um den Gerichtsstandort und in der Folge den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Wesentliche Inhalte des Justizstandort-Stärkungsgesetz

Der Gesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt an den Landgerichten Spezialkammern einzurichten, sogenannte Commercial Chambers, vor denen auf Englisch verhandelt werden kann und die außerdem bestimmte wirtschaftsrechtliche Spezialthemen abdecken. Die Länder haben davon nur teilweise und unterschiedlich Gebrauch gemacht. Zum Beispiel hat Hamburg 2 Kammern eingerichtet vor denen komplett auf Englisch verhandelt werden kann, wenn die Parteien das wollen, und deren Streitwertgrenze aktuell EUR 10.000,00 beträgt. In anderen Bundesländern besteht ein Wahlrecht zwischen Deutsch und Englisch und die Streitwertgrenze bleibt bei EUR 5.000,00, während z. B. Niedersachsen EUR 100.000,00 als Grenze definiert.

Ebenso bunt sieht es bei den Commercial Courts aus, die bei den Oberlandesgerichten (OLG) eingerichtet werden können. Die sind Eingangsinstanz für Streitigkeiten, für die der Commercial Court als Eingangsinstanz vertraglich vereinbart wurde (auch nachträglich) oder wenn sich die Parteien rügelos einlassen und bei denen der Streitwert mindestens EUR 500.000,00 beträgt. Die Länder haben hier sehr unterschiedliche Spezialzuständigkeiten festgelegt, sofern sie überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, Commercial Courts einzurichten. Dabei haben sie sich wohl auch an den Schwerpunkten der örtlichen Wirtschaft orientiert, so Berlin mit einem Schwerpunkt auf Baurecht oder Hamburg mit unter anderem Transport- und Seehandelsrecht. Die Commercial Courts sind in den einschlägigen Fällen erste Instanz und die Revision zum BGH ist nicht an eine Zulassung gebunden. Wie bei Schiedsverfahren findet auch bei den Commercial Courts ein Organisationsterm statt, bei dem sog. Case Management erfolgt und Regeln für ein schnelles und effizientes Verfahren mit den Parteien vereinbart werden.

Praktische Erfahrungen

Die Zahl der Verfahren vor den Commercial Courts ist noch überschaubar; die Chambers werden teils deutlich stärker nachgefragt (Frankfurt: über 100 Verfahren im ersten Jahr), auch wenn es nur wenig veröffentlichte, belastbare Zahlen gibt. Sie scheinen aber zumindest die Erwartungen an die schnelle Verfahrensführung erfüllt zu haben, was man lesen kann. So erging das erste Urteil eines Commercial Courts (Hanseatisches OLG, Urt. v. 27.11.2025, I CC 1/25) gut vier Monate nach Klageeingang und auch sonst sind die Verfahren schnell, wie sich der Gesetzgeber das gewünscht hat.

Vor den Commercial Courts hat es wohl noch nicht so viele Verfahren gegeben, wie erhofft, was wohl auch daran liegen kann, dass hierfür eine Parteivereinbarung notwendig ist. Dies kann sich in Zukunft ändern, wenn in immer mehr Verträgen eine entsprechende Klausel vereinbart wird, mit der die Zuständigkeit der Commercial Courts vereinbart wird. Interessanterweise hat das OLG Düsseldorf in einem für Gerichte sehr ungewöhnlichen Schritt Musterklauseln veröffentlicht, welche von interessierten Parteien in Verträgen übernommen werden können. Damit orientiert man sich an der Schiedsgerichtsszene, wo Schiedsgerichtsverbände wie das International Chamber of Commerc (ICC), und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) solche Musterklauseln veröffentlicht haben, um ihre Verbreitung zu fördern.

Anders als erhofft, wurden dagegen die Verfahren wohl ganz überwiegend auf Deutsch geführt und nicht auf Englisch, jedenfalls vor den Commercial Courts. Das spricht dafür, dass die Parteien sich zwar ein an die Schiedsgerichtsbarkeit angelehntes Verfahren wünschen, aber die internationale „Kundschaft“ noch nicht Deutschland als Gerichtsstandort fokussiert hat. 

Ausblick 

Es ist zu erwarten, dass die Verfahren vor den Commercial Chambers und den Commercial Courts zulegen werden. Die Spezialisierung der Kammern, die Möglichkeit auf Englisch zu verhandeln sowie die meisten Vorteile aus Schiedsverfahren, abgesehen von der strikten Vertraulichkeit, in einem günstigeren Verfahren vor staatlichen Gerichten nutzen zu können, dürften in Zukunft für eine weitere Verbreitung sorgen. 

Es wäre wünschenswert, wenn die Bundesländer die mit den ganz unterschiedlichen Ansätzen gewonnen Erfahrungen beobachten und sich daraus eine zunehmend harmonisierte und effiziente Gerichtspraxis entwickelt. Dann hat diese Initiative das Potenzial den Gerichtsstandort Deutschland für sich genommen zu stärken. Ob es gelingt, ihn auch im internationalen Wettbewerb zu etablierten Gerichtsstandorten wie London, Genf oder Singapur zu stärken, bleibt abzuwarten ist dann aber auch gar nicht von so entscheidender Bedeutung.

International agierende Unternehmen sollten die Commercial Chambers und Commercial Courts jedenfalls auf dem Schirm haben, um Rechtsstreitigkeiten schnell und effizient beilegen zu können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Kanzlei für Handelsrecht