Jahresabschluss & Buchhaltung
Beratung durch erfahrene Fachanwälte und Steuerberater
Ein zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist die laufende Buchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss enthält wichtige Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres. Die Analyse eines Jahresabschlusses eines Unternehmens bietet dem Unternehmer, Gläubigern und möglichen Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit. Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung.
Leistungen unserer Steuerberater bei Buchhaltung & Jahresabschluss
Im Bereich Buchhaltung und Jahresabschluss bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen für Gewerbetreibende und Freiberufler – unabhängig von der Unternehmensform (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, Einzelunternehmer etc.)
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Prüfung und Auswertung von Jahresabschlüssen, z.B. zum Zwecke der Unternehmensbewertung
- Durchführung der laufenden Buchhaltung durch qualifizierte Buchhalter
- Erstellung aller unternehmensbezogenen Steuererklärungen durch Steuerberater
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen
Kleinere Unternehmen und bestimmte Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, können den Jahresabschluss in der Form der Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz entfällt bei diesen. Größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften müssen je nach Größenklasse und Firmentyp des Unternehmens bestimmte Bilanzierungsvorschriften einhalten. In jedem Fall besteht gemäß § 242 HGB ein Jahresabschluss aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In gewissen Fällen sind darüber hinaus ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen. Ferner unterschieden sich die Fristen zur Erstellung eines Jahresabschlusses je nach Art und Größenklasse eines Unternehmens.
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften und unterschiedlicher Ansatzwahlrechte kann es notwendig sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen gesonderten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren.
Falls Sie Interesse an der Übernahme der laufenden Buchhaltung und/oder der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag der allgemeinen Information dient und eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.