Ankauf von Steuerdaten - neue Gesetzgebungsrunde im Steuerstrafrecht?

Die Bundesjustizministerin will den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten per Gesetz unter Strafe stellen.

Veröffentlicht am: 04.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP plant, den Ankauf sogenannter Steuer-CDs zur strafbaren Handlung zu machen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte sie, dass der Zweck im Rechtsstaat nicht die Mittel heilige. Kritik erntet die Justizministerin aus den Reihen der SPD ("Klientelpolitik für kriminelle Reiche") und der Linken ("Steuerhinterzieherbeschützerpartei"). Auch das Bundesland NRW hat bereits durch den Landesjustizminister Thomas Kutschaty mitgeteilt, dass man weiter gestohlene Steuerdaten ankaufen werde - unter Hinweis auf die Billigung des Bundesverfassungsgerichts.

Hintergrund

Der Ankauf von deliktisch (illegal) erlangten Daten über deutsche Steuersünder mit Konten vor allem in der Schweiz ist im Steuerstrafrecht ebenso umstritten wie in der Gesellschaft. In der Beratungspraxis der Rechtsanwälte und Steuerberater hat der Ankauf der Daten-CDs zu einem anhaltend hohen Aufkommen an strafbefreienden Selbstanzeigen geführt. Die nächsten Wochen werden über das Schicksal des Gesetzesentwurfs und über das "Schwarzgeld-Steuerabkommen" mit der Schweiz entscheiden.