Bayern hofiert Firmenerben

Mir san mir - auch bei der Erbschaftsteuer

Veröffentlicht am: 31.08.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Mir san mir - auch bei der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist nicht nur politisch umstritten sondern auch kompliziert. Insbesondere für Erben von Betriebsvermögen sind die Vorschriften und Privilegien inzwischen kaum zu durchdringen. Das dachte sich vielleicht auch die CSU, als man in München beschloss, das neue Erbschaftsteuerrecht unternehmerfreundlich auszulegen bzw. anzuwenden.

Kompromiss nach Rüffel vom Bundesverfassungsgericht

Die neuen Regelungen wurden notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Erben von Betriebsvermögen, so die Richter in Karlsruhe, würden zu wenig zur Kasse gebeten.

Was folgte war ein langes Ringen, um einerseits den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden und andererseits die Mittelstandslobby nicht zu sehr zu verprellen.

Steuerrecht jenseits des Weißwurstäquators

Schon beim Zustandekommen des Kompromisses hatte sich die CSU vornehmlich als Beschützer der Familienunternehmen profiliert. Nun, wo es um die Umsetzung der gesetzlichen Regelung geht, beschreitet Bayern einen Sonderweg.

Die obersten Finanzbehörden der Länder hatten kürzlich einen koordinierten Ländererlass zur Anwendung und Auslegung des Gesetzes auf den Weg gebracht – allerdings ohne die Kollegen aus München. Da der Erlass damit in Bayern nicht gilt, darf vermutet werden, dass man das neue Recht dort womöglich etwas laxer handhaben wird als außerhalb des CSU-Einflussgebietes.

Warum dürfen die Bayern das?

Es stellt sich die Frage, ob im Süden der Republik denn faktisch ein anderes Steuerrecht gelten kann. Nun, die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Die Einnahmen – die übrigens seit der letzten Reform gestiegen sind – kommen den Länderhaushalten zugute. Folglich hat Berlin keine Handhabe, sich gegen den Bayerischen Sonderweg zu wehren.

Damit dürften alle Beteiligten leben können. Der bayerische Länderhaushalt wird etwaige Mindereinnahmen bei der Erbschaftsteuer verkraften und weiter nördlich werden wohl wie bisher keine Unternehmen an der Steuerlast im Erbfall zugrunde gehen.