Darf FitX Markenrechte behalten?

Markenrechtsstreit: Tour de X vs. Tour de France

"Tour de France" und "Tour de X" - zum Verwechseln ähnlich, meint die französische Société du Tour de France. Deshalb klagte sie vor dem Europäischen Gericht wegen Markenrechtsverletzung durch FitX.

Veröffentlicht am: 17.06.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Das Europäische Gericht hat kürzlich über den Markenrechtsstreit zwischen dem Fitnessstudio FitX und der Société du Tour de France entschieden (EuG, Urteil vom 12.06.2024 – T-604/22). Die Fitnessstudio-Kette hatte die Eintragung ihrer Marke „Tour de X“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt.

Die französische Société du Tour de France hat daraufhin Klage gegen die Markeneintragung erhoben. Wie das Verfahren ausgegangen ist, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Markeneintragung beim EUIPO

Im Jahr 2017 sollte die Marke „Tour de X“ als Bildmarke für eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten, wie beispielsweise Kleidung, Spiele, Videospielgeräte, Sportartikel, Sportausrüstung und sportliche Aktivitäten genutzt werden. Das Unternehmen Société du Tour de France, welches das gleichnamige und allbekannte Fahrrad-Rennen veranstaltet, hatte der Markeneintragung widersprochen.

Als Grund wurden signifikante Ähnlichkeiten zwischen den Wort- und Bildmarken „Tour de X“ und „TOUR DE FRANCE“ sowie „LE TOUR DE FRANCE“ genannt. Da letztere auch für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen beim Europäischen Markenamt eingetragen wurden, hat man markenrechtliche Überschneidungen befürchtet.

Société du Tour de France widerspricht Markeneintragung

Den Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erhob das französische Unternehmen jedoch erfolglos. Laut EUIPO habe zwischen den verschiedenen mit der jeweiligen Marke gekennzeichneten Produkten und Dienstleistungen eine gewisse Ähnlichkeit bestanden – teils auch Identität – den Sachverständigen zufolge genüge dies allerdings nicht für eine ernsthafte Verwechslungsgefahr zwischen den streitenden Markeninhabern.

Aus diesem Grund würde sich aus der Verwendung der Marke „Tour de X“ kein unlauterer Vorteil für FitX ergeben und würden auch die Marken der Société du Tour de France nicht beeinträchtigt werden. Gegen diese Zurückweisung des EUIPO wandte sich das französische Unternehmen mittels Anfechtung vor dem Europäischen Gericht.

EuG: Markenrechte bleiben bei FitX

Den Richtern zufolge sei den beiden Marken einzig das Element „Tour de“ gemeinsam, wobei dieses nur wenig Unterscheidungscharakter besitze. Außerdem würden die Marken „TOUR DE FRANCE“ und „LE TOUR DE FRANCE“ ausschließlich für die Organisation und Veranstaltung von Radrennen eingesetzt. Alles in allem führte dies dazu, dass die Richter entschieden, dass das jeweilige Publikum die beiden Marken nicht verwechseln würde.

Weder würde durch die Verwendung der Marke „Tour de X“ in Verbindung mit den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen die Unterscheidungskraft zu den französischen Marken beeinträchtigt, noch würde die Wertschätzung selbiger Marken in unlauterer Weise ausgenutzt. Der Ausdruck „Tour de“ stelle laut den Richtern lediglich einen beschreibenden Ausdruck dar, welcher regelmäßig in Verbindung mit Radrennen und vergleichbaren Sportwettbewerben verwendet werde.

Für FitX bedeutet das Urteil, dass die Marke „Tour de X“ auch in Zukunft weiterhin für Sportartikel und sportliche Aktivitäten verwendet werden darf. Die Markenrechte für „Tour de X“ wurden also nicht von den Marken der Société du Tour de France verdrängt.