Ein Kind mit drei Müttern

Familienplanung mit Eizellenspenderinnen und Leihmüttern

Veröffentlicht am: 26.04.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Familienplanung mit Eizellenspenderinnen und Leihmüttern

Nicolas Berggruen ist Medienrummel gewohnt – in Deutschland spätestens seit seinem Engagement bei Karstadt. Nun erregt die ungewöhnliche Familienplanung des milliardenschweren Finanzinvestors die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Bereits 2013 verriet er der Bunten, dass er sich langsam dazu bereit fühle, zu heiraten und eine Familie zu gründen.

Mit dem Heiraten hat es bei dem als Frauenheld geltenden 54-jährigen noch nicht so geklappt. Mit dem Nachwuchs dagegen inzwischen schon. Jeweils zwei Eizellenspenderinnen sowie zwei Leihmütter und zwei Kindermädchen machen es möglich.

Deutschland - das Land der begrenzten Möglichkeiten bei der Familienplanung

Dass Berggruen die Geschichte freimütig der Presse erzählt, liegt daran, dass Zeugung, Schwangerschaft und Aufzucht der Kinder in den USA verortet sind. Dort haben viele Bundesstaaten ein liberale Gesetzgebung hinsichtlich einer Leihmutterschaft.

In Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern ist die Leihmutterschaft dagegen unzulässig. Gemäß Familienrecht gilt bei uns als Mutter eines Kindes „die Frau, die es geboren hat“. Daher gilt bei uns auch die Leihmutter als Mutter und die genetische Mutter geht leer aus. Ist die Leihmutter verheiratet, gilt dann sogar noch ihr Ehemann als Vater des Kindes. Da eine Vaterschaftsanfechtung in diesen Fällen ausgeschlossen ist, bleibt den Wunscheltern nur der unsichere Weg über eine Adoption.  

USA oder Ukraine – je nach Geldbeutel

Auch ohne die verzwickte zivilrechtliche Lage scheitert die Leihmutterschaft in Deutschland bereits am Embyonenschutzgesetz. Dieses sieht in der Vorgehensweise eine missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken. Damit machen sich Ärzte strafbar, die eine Schwangerschaft durch eine Leihmutter ermöglichen. Das gleiche gilt für die Vermittlung einer Leihmutterschaft, die das Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe stellt.

Wer sich mit den verbleibenden legalen Mitteln zur Realisierung des Kinderwunsches in Deutschland nicht zufrieden geben will, sucht sein Glück im Ausland. Leihmutterschaften sind u.a. auch in Indien oder osteuropäischen Ländern möglich und üblich. Aufgrund der Professionalität und überragenden medizinischen Versorgung sind aber US-amerikanische Agenturen und Kliniken erste Wahl. Zumindest soweit man sich dies leisten kann. Schließlich werden in den USA etwa 100.000 Euro für ein durch eine Ersatzmutter ausgetragenes Kind fällig. Dabei erhält nicht etwa die Leihmutter den Großteil des Geldes, sondern die Klinik und die Agentur.  

Problematische Einreise nach Deutschland  

Wer im Ausland auf diese Weise seinen Nachwuchs zur Welt bringen lässt, muss dann nochmals schwitzen, wenn die vervollständigte Familie dann wieder nach Deutschland einreisen will. Hierfür sind deutsche Reisepapiere notwendig, die wiederum die deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzen. Die Wunscheltern sollten daher ihre Elternschaft im Geburtsland gerichtlich festgestellt. Der Bundesgerichtshof diesbezüglich entschieden, dass solche ausländischen Urteile in Deutschland anerkannt werden können. Dennoch machen immer wieder Horrorgeschichten konservativer deutscher Amtsrichter und im Ausland festsitzender Familien die Runde.  

Herrn Berggruen dürften weder die Kosten noch eine Überführung der Kinder in ein leihmutterfeindliches Land Kopfzerbrechen bereitet haben. Wie man liest, leben die Kinder auf seinem Anwesen bei Los Angeles. Dort werden sie vermutlich irgendwann weder zu ihrer genetischen Mutter noch zu ihrer Leihmutter „Mama“ sagen, sondern vielmehr zu ihrem Kindermädchen – zumindest bis Herr Berggruen dann doch noch in den Hafen der Ehe einfährt und sich die Angetraute zur Mutter aufschwingt.