Kindesunterhalt & Elternunterhalt

Voraussetzungen und Berechnung

Neben dem Unterhalt des geschiedenen Ehegatten kennt das Familienrecht auch den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt. Beim Kindesunterhalt geht es häufig um Unterhaltsleistungen für Kinder von getrennten bzw. geschiedenen Paaren. Der Elternunterhalt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Inanspruchnahme durch die Sozialbehörden droht.

Anwaltliche Leistungen beim Kindesunterhalt und Elternunterhalt

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei allen Konflikten rund um das Thema Unterhalt:

  • Prüfung und Berechnung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Eltern
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Unterhaltskonflikten
  • Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen beim Residenzmodell bzw. Wechselmodell
  • Gutachterliche Prüfung von Einzelfragen zum Kindesunterhalt und Elternunterhalt

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Unser Honorar im Unterhaltsrecht Im Unterhaltsrecht bieten wir Ihnen eine Erstberatung zum Pauschalpreis von 400 Euro (zzgl. USt) an. Eine Beratung darüber hinaus rechnen wir ausschließlich nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 400 Euro (zzgl. USt) ab.

Kindesunterhalt & Düsseldorfer Tabelle

Vor allem, wenn eine Familie durch Trennung und Scheidung der Ehegatten auseinanderbricht, lebt ein Kind fortan regelmäßig in der Obhut nur eines Elternteil. Der andere - in der Praxis noch immer meist der Vater - ist dann zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Berechtigt sind sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige, die sich noch in der Schulausbildung befinden und nicht verheiratet sind.

Maßgeblich für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle". Dabei handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern vielmehr um eine Richtlinie. Der Kindesunterhalt richtet sich dabei zunächst nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Für die genaue Unterhaltspflicht sind jedoch noch weitere Aspekte (Selbstbehalt, Kindergeld etc.) zu berücksichtigen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Die Düsseldorfer Tabelle Stand Januar 2023 finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle

Elternunterhalt

Das Gesetz spricht nicht von der Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern davon, dass "Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren". Auch Kinder können daher ihren Eltern Unterhalt schulden. Gerade in den letzten Jahren gab es vermehrt gerichtliche Entscheidungen zum Elternunterhalt.

Eine wichtige Rolle beim Elternunterhalt spielt die Bedürftigkeit der Eltern. In der Regel geht es hier um die Kosten einer Heimunterbringung. Reicht die Rente hierfür nicht aus, ist kein liquides Vermögen vorhanden und zahlt keine private Pflegeversicherung, kommt hier schnell die Frage nach der Übernahme der Kosten durch die Kinder auf.

Auf der anderen Seite bedarf es für den Elternunterhalt der Leistungsfähigkeit der Kinder. Gerade zum Schonvermögen und dem Selbstbehalt gibt es inzwischen mehrere gerichtliche Entscheidungen, die zu beachten sind.

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