Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer weiter umstritten

Wirtschaft und Bundesrat positionieren sich erneut

Veröffentlicht am: 16.10.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Gesetz zur Neuregelung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bleibt umstritten. Bei einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 12. Oktober 2015 meldeten gleich mehrere Sachverständige starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs an. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft forderten ungeachtet dessen primär eine bessere Definition des begünstigten Betriebsvermögens. So solle sämtliches Vermögen, das zur Deckung von Pensionsverpflichtungen vorgesehen ist, zu diesem begünstigten Vermögen gehören. Außerdem kamen aus Wirtschaftskreisen noch Änderungswünsche bei der Einstufung von Wirtschaftsgütern und bei der sogenannten Lohnsummenklausel. Auch die Stiftung Familienunternehmen meldete sich in der Diskussion erneut zu Wort. Sie kritisierte die 26-Millionen-Euro-Grenze als Schwelle zum „Erwerb großer Vermögen“ als zu niedrig. Die Regelung sei nicht im Stande, die Arbeitsplätze von großen Familienunternehmen zu sichern. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft kritisierte zudem die Belastung von im Betrieb gehaltenem begünstigtem Vermögen mit „bis zu 80 Prozent Erbschaftsteuer“ als zu hoch.  

Andere Töne kommen von den Bundesländern, die ja Begünstigte der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind. Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen. So heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einige Regelungen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Problematisch sieht der Bundesrat die vorgesehene Verschonung in Höhe von 20 Prozent bzw. 35 Prozent bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung. Auch die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mehreinnahmen bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer werden vom Bundesrat hinterfragt.  

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei ROSE & PARTNER  

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