Familienheim im Familienpool?
Schenkung an die Ehegatten-GbR
Unter Ehegatten ist die Schenkung von gemeinsam genutztem Wohneigentum steuerlich begünstigt. Dass das auch dann gilt, wenn die Immobilie in eine Ehegatten-GbR eingebracht wird, hat der BFH entschieden.
Wird ein Familienheim zwischen Eheleuten verschenkt, greift in der Regel eine Steuerbefreiung aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Dass auch dann keine Schenkungsteuer anfällt, wenn die Schenkung an eine GbR erfolgt, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, hat in 2025 der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Urteil vom 4. Juni 2025 - II R 18/23).
Ehefrau gibt ihr Wohnhaus in eine BGB-Gesellschaft
In dem Fall war eine Frau Alleineigentümerin eines Wohnhauses, das sie gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnte. Diese Immobilie brachte sie unentgeltlich ("ehebedingte Zuwendung") in eine GbR ein, die sie aus diesem Anlass mit ihrem Mann gründete und an der jeder Ehegatte je einen 50-Prozent Gesellschaftsanteil hielt. Als das Finanzamt die Eheleute zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung aufforderte, gaben diese einen Wert von 1,8 Millionen Euro an und beantragten die Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. I Nr. 4a ErbStG.
§ 13 Absatz 1 Nr. 4a ErbStG
Steuerfrei bleiben … Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem … bebauten Grundstück … verschafft, soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (Familienheim) …
Das Finanzamt sah hier jedoch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als nicht erfüllt an. Es erließ entsprechend einen Schenkungsteuerbescheid, in dem eine Schenkungsteuer in Höhe von 247.000 Euro festgesetzt worden war. Die Behörde begründete das damit, dass § 13 ErbStG nicht die Übertragung einer Immobilie auf eine GbR erfasse. Die Eheleute legten Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und da dieser keinen Erfolg hatte, kam es zur Klage vor dem Finanzgericht. Da dieses die Steuerbefreiung gewähren wollte, womit wiederum das Finanzamt nicht einverstanden war, kam es schließlich zum Showdown (Revision) vor dem Bundesfinanzhof.
Einbringung der Wohnimmobilie in eine GbR kann steuerfreie Schenkung sein
Die Richter am BFH sahen in der Einbringung der Immobilie in die GbR einen grundsätzlich schenkungsteuerlichen Vorgang, der aber in den Genuss der Steuerbefreiung für die Familienheimschenkung unter Ehegatten komme:
- Übertrage ein Ehegatte ohne Gegenleistung ein ihm gehörendes Grundstück in das Gesellschaftsvermögen einer GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, könne eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten in Höhe des hälftigen Grundstücksanteils vorliegen. Nicht die GbR als Gesamthand, sondern die Gesellschafter als Gesamthänder seien als vermögensmäßig bereichert anzusehen. Steuerschuldner seien die Gesellschafter.
- Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als Familienheimschenkung, so der BFH, seien erfüllt. Zwar setze die Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz voraus, dass ein Ehegatte dem anderen Ehegatten durch Zuwendungen unter Lebenden „Eigentum“ oder „Miteigentum“ an einem Familienheim verschafft. Jedoch könne auch die Zuwendung aufgrund der Einlage des Familienheims durch einen Ehegatten in eine GbR unter die Vorschrift fallen, obwohl in ihr der Begriff des „Gesamthandseigentums“ nicht genannt werde. Das über die GbR dem Gesellschafter als Beteiligtem am Gesamthandsvermögen zugerechnete Eigentum sei für die Gewährung der Steuerbefreiung ausreichend
Im Ergebnis betrug die Schenkungsteuer in diesem Fall somit tatsächlich 0 Euro.
Familienpool-GbR als etabliertes Gestaltungsmittel
Die Einbringung von Immobilien und anderen Assets in eine vermögensverwaltende GbR - auch Familienpool genannt - ist ein etabliertes Gestaltungsmittel in unserer Beratungspraxis. Sie ermöglicht die Nutzung von gesellschaftsrechtlichen Instrumenten zum Schutz des eingebrachten Vermögens, z.B. durch Regelungen zur Geschäftsführung, Kündigung oder Abfindung. So eine Familiengesellschaft ist dadurch insbesondere einer Bruchteilsgemeinschaft von Miteigentümern oder gar einer Erbengemeinschaft hinsichtlich Handhabung und Nachhaltigkeit haushoch überlegen.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des BFH zur steuerfreien Einbringung des Familienheims in eine Ehegatten-GbR aus unserer Sicht absolut zu begrüßen.
Video: Familienpool
Dr. Michael Demuth, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht bei ROSE & PARTNER, erklärt in diesem Video die wesentlichen Vorzüge des Familienpools - für Immobilien und andere Vermögenswerte.