Internationales Steuerrecht: Globale Mindeststeuer für Konzerne

Gewinnverlagerung ins Ausland bald für die Katz?

Das internationale Steuerrecht, genauer gesagt, die Besteuerung von Großkonzernen soll reformiert werden. Einen dazugehörigen Gesetzentwurf legte das Bundesfinanzministerium am Montag vor. Alle Infos zur globalen Mindeststeuer im Folgenden!

Veröffentlicht am: 14.07.2023
Von: Anna-Maria Blömer
Qualifikation: Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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Am Montag hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zur Mindestbesteuerung von international agierenden Großkonzernen veröffentlicht. Damit soll eine unionsrechtliche Richtlinie ((EU) 2022/2523) umgesetzt werden, die vergangenes Jahr im Rahmen der Vorbereitung einer Reform des Internationalen Steuerrechts beschlossen wurde. Im Fokus steht eine einheitliche internationale Unternehmensbesteuerung, die unter anderem für internationale Rechtssicherheit sorgen soll. Welche Folgen diese Reform des Internationalen Steuerrechts auslöst, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Die Reformpläne lassen sich in zwei Säulen teilen:

1. Säule: Umverteilung der Besteuerungsrechte

Diese erste Säule zielt vor allem auf Digitalkonzerne ab. Diese Digitalunternehmen können durch Internetverkäufe (E-Commerce) zwar weltweit Produkte verkaufen und Einnahmen erzielen. Eine Besteuerung findet aber regelmäßig nur dort statt, wo das Unternehmen ansässig ist, nämlich im Ansässigkeitsstaat (dort wo natürliche Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, juristische Personen ihren Betriebssitz oder Sitz der Geschäftsleitung haben).

Das soll sich künftig ändern: Eine Besteuerung soll dort anfallen, wo die Gewinne tatsächlich – wenn auch nicht physisch – erwirtschaftet worden sind, d.h. das Recht der Besteuerung soll künftig auch den Staaten zustehen, in denen keine Niederlassung oder Betriebsstätte besteht.

2. Säule: Globale Mindestbesteuerung

Die zweite Säule soll ein einheitliches Mindeststeuerniveau in 138 Staaten (Mitglieder des Inclusive Framework on BEPS) schaffen. Dadurch solle dem Finanzministerium zufolge „aggressiver Steuergestaltung“ ein Riegel vorgeschoben werden.

Das heißt, dass Gewinnverschiebungen ins niedrig besteuerte Ausland bald, gemessen am globalen Mindeststeuersatz, um den Differenzbetrag nachversteuert werden sollen. Wurden beispielsweise im Niedrigsteuerstaat Unternehmensgewinne nur mit 5 % besteuert, soll in dem Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, eine Nachversteuerung in Höhe von 10 % erfolgen.

Nachversteuerung von ausländischen Lizenzeinnahmen

Auch Lizenzgebühren werden von Unternehmen oftmals dazu verwendet, ihre Steuern zu gestalten. Für die Nutzung von Markennamen, Patenten oder anderen immateriellen Rechten zahlen Konzerngesellschaften anderen Konzerngesellschaften Lizenzgebühren. Auf diese Weise können Konzerne sowohl ihren Gewinn aus einem hoch besteuerten Land in ein Niedrigsteuerland verlagern, als auch die Lizenzgebühren – vorbehaltlich einer Einschränkung durch die Lizenzschranke (§ 4j EStG) des deutschen Steuerrechts – steuerlich geltend machen.

Dies war ein typischer „Trick“, um Gewinne aus einem hoch besteuerten Staat in ein Niedrigsteuerland zu verlagern. Aber dieser Vorgehensweise soll ein Riegel vorgeschoben werden. Auch die ausländischen (und niedriger versteuerten) Gewinne aus Lizenzzahlungen sollen demnächst nachversteuert werden.

Wen betrifft die globale Mindeststeuer?

Die unionsrechtliche Richtlinie (EU) 2022/2523 regelt, dass ausschließlich international tätige Unternehmen, die mehr als 750 Millionen EUR Umsatz erwirtschaften, von der globalen Mindeststeuer betroffen sind. Sämtliche Gewinne, die ein solcher Konzern irgendwo auf der Welt erwirtschaftet, werden künftig mit 15 Prozent versteuert – unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen.

Das trifft vor allem Tochterunternehmen eines Konzerns, die ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland („Steueroase“) haben und dort kaum Steuern zahlen. Bislang konnte in einer solchen Konstellation der Gesamtkonzern bzw. die Muttergesellschaft von den niedrigversteuerten Gewinnen ihrer Tochtergesellschaft profitieren. Doch das soll sich künftig ändern.

Wann wird das Internationale Steuerrecht reformiert?

Erst am Montag, den 10.07.2023, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) durch Christian Lindner (FDP) einen Referentenentwurf zum Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen herausgegeben. Nun können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Stand jetzt plant man aber damit, ab 2026 die ersten Steuereinnahmen in Deutschland durch die globale Mindeststeuer in Höhe von 15 % zu verzeichnen. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von mehreren Hundertmillionen Euro.