Kennzeichnungspflicht für Social-Bots

Bundesrat fordert Ergänzung im Medienrecht

Veröffentlicht am: 05.12.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesrat fordert Ergänzung im Medienrecht

Ein Beitrag von Danny Böhm

Wer früher mit jemandem mittels komplexer Sprache kommuniziert hat, der konnte sich sicher sein, dass es sich dabei um einen Menschen handelt. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden allerdings immer häufiger anonyme Social-Bots eingesetzt. Der Bundesrat möchte, dass diese zukünftig gekennzeichnet werden.                       

Maschinen als Gefahr für die Demokratie?

Seit neuestem drängen die Länder im Bundesrat für eine Kennzeichnungspflicht von anonymen Social-Bots in sozialen Netzwerken. Dabei wurden die Skandale in der Digitalwirtschaft in den letzten Jahren genauer betrachtet. Hervorgehoben wurden dabei die Datenskandale von Facebook und Cambridge Analytica. Mit den unechten Informationen würden gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse beeinträchtigt werden.

Dies gilt ebenso für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung. Nach Ansicht der Länderkammer bestünde dringender Handlungsbedarf, damit die demokratischen Grundprinzipien nicht beeinträchtigt werden. Zusammengefasst wurden die Vorschläge in einem Forderungspaket zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten. Die Schmerzgrenze sei überschritten und es sei Zeit, zu handeln. Den Sozialen Netzwerke müsse auch die Rote Karte gezeigt werden.

Wer spricht denn da mit wem?

Die Kennzeichnungspflicht soll dem Nutzer in den sozialen Medien davor schützen, am Ende nicht zu wissen, mit wem er denn genau redet. Es soll stets erkennbar sein, welche Nachrichten von Menschen und welche von Maschinen erstellt wurden. Nicht mit den neuen Vorschlägen einverstanden ist der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er hält eine besondere Kennzeichnung für reine Symbolpolitik. Der Verband könne den genauen Zweck der Initiatoren nicht nachvollziehen. Außerdem wendet der Verband ein, dass Programmierer von Schad-Bots ihre Anwendungen sicher nicht mit einer Kennzeichnung versehen werden. Damit würde der gewünschte Effekt nicht eintreten.

Zudem setzt sich der Bundesrat für eine stärkere Regulierung der großen Internetriesen ein, damit diese ihre Marktmacht nicht missbrauchen können. Die den Markt beherrschenden sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube sollen unter anderem mit Daten sparsamer umgehen. Nach Ansicht des Bundesrats sei es am besten, wenn die Social-Media-Portale ganz auf personenbezogene Daten verzichten würden.

Was die Zukunft für das Medienrecht noch so alles mit sich bringt?

Die Welt schreitet voran und mit ihr die Technik und das Medienrecht. Kommunikation mittels Sozialer Netzwerke wird immer wichtiger und stellt für viele Menschen einen wesentlichen Teil ihres Lebens dar. Doch sollte man in der digitalen Welt mit Bedacht vorgehen. Ob Social-Bots sich tatsächlich zu einer Gefahr für die Demokratie entwickeln bleibt am Ende abzuwarten.