Markenstreit um den Big Mac

Verliert Mc Donald's seinen Burger?

Nach jahrelangem Markenstreit: EuG schränkt die Markenrechte von McDonald's weiter ein.

Veröffentlicht am: 12.06.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Seit 2017 streiten sich die irische Schnellrestaurantkette Supermac's und McDonald's um den Markennamen „Big Mac“. Supermac's stellte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag, die McDonald's Markeneintragung „Big Mac“ in der EU zu löschen. Nach einer vorläufigen Löschungsentscheidung der EUIPO ließ sich die Behörde von McDonald's überzeugen, ihre Entscheidung zu ändern. Supermac's zog daraufhin vor das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 05.06.2024, Az. T-58/23).

Nachlässigkeit von McDonald's

Dass die EUIPO dem Löschungsantrag der irischen Schnellrestaurantkette überhaupt stattgegeben hat, dürfte an der mangelnden Verteidigung von McDonald's gelegen haben. Im ursprünglichen Löschungsentscheid hieß es, es könne nicht nachgewiesen werden, dass McDonald's die Marke tatsächlich ernsthaft benutze. Diese Voraussetzung ist jedoch entscheidend für den Erhalt der Marke. Erst nach dem vorläufigen Entscheid sah sich McDonald's gezwungen, Verkaufsbelege vorzulegen, die belegen, dass unter dem Namen Big Mac nicht nur Rindfleisch-Burger, sondern auch Geflügelprodukte verkauft werden. Dieser Beweislage gab die Behörde ganz zur Enttäuschung von Supermac's nach und entschied sich gegen die Markenlöschung.

EuG: Big Mac ist kein Geflügelprodukt

Die Entscheidung der Behörde lies Supermac's nicht auf sich sitzen und ging gegen diesen Markenschutz vor dem EuG vor.  Vor diesem Gericht bekam die irische Restaurantkette Recht. McDonald's darf den Namen „Big Mac“ nicht mehr für Geflügelprodukte und Dienstleistungen, im Zusammenhang mit den Restaurants oder Drive-In-Läden nutzen. Maßgeblich für diese Entscheidung war auch beim EuG die Nachlässigkeit des amerikanischen Konzerns. Im Gegensatz zur Behörde genügten den Richtern in Luxemburg die nachgereichten Beweise nicht. Um die ernsthafte Verwendung des Markennamens zu beweisen, hätte McDonald's unter anderem konkrete Verkaufsmengen angeben müssen. Auch sei generell nicht hinreichend dargelegt worden, dass die „Big-Mac“-Marke für den Restaurantbetrieb benutzt werde.

Müssen wir uns jetzt vom „Big Mac“ verabschieden?

Trotz der Entscheidung müssen wir nicht um den „Big Mac“ trauern. Die Entscheidung sorgt lediglich dafür, dass der amerikanische Konzern keine Ausschließlichkeitsrechte mehr an der Marke „Big Mac“ hat. Dennoch sollten sich Konkurrenten in Acht nehmen. Die Bekanntheit der Marke „Big Mac“ sorgt trotz alledem dafür, dass McDonald's einen weiten Schutz gegen überschneidende Bezeichnungen beanspruchen kann.

Markeneintragung als Rechtsschutz

Die McDonald's-Entscheidung zeigt, dass der gewünschte Schutz für Unternehmen nur durch eine sorgfältige Markeneintragung und -verteidigung erreicht werden kann. Allein durch eine Markeneintragung kann ein langfristiger Schutz der Identität und des Wertes eines Produktes oder Unternehmens gewährleistet werden. Regelmäßig ist diese Voraussetzung, um effektiv gegen Markenverletzungen vorzugehen.  In vielen Fällen sollte sie daher nicht ausbleiben.

Ob die Entscheidung der EuG endgültig ist, bleibt abzuwarten. McDonald's kann noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.