Mit gefälschtem Testament zum Millionär?
Strafrechtliche Aspekte der Erbschleicherei
Erbschleicherei bleibt häufig unentdeckt. Schöpfen Angehörige und auch das Nachlassgericht aber Verdacht, ist das meist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Steht der Vorwurf der Testamentsfälschung im Raum, hat das nicht nur erbrechtliche Auswirkungen. Erbschleicher müssen in diesen Fällen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aktuell befasst sich das Landgericht Weiden mit einem Mann, dem vorgeworfen wird, sich mit einem falschen Testament ein Millionenvermögen ergaunern zu wollen.
Sachverständiger geht von Fälschung aus
Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Namen seiner Lebensgefährtin ein Testament zu seinen Gunsten geschrieben zu haben. Die inzwischen verstorbene Freundin hinterließ einen Nachlass von etwa drei Millionen Euro. Auffällig war, dass das Testament vollständig in Druckbuchstaben geschrieben war. Der vermeintliche Alleinerbe erklärt das damit, dass seine Lebensgefährtin nicht mehr richtig hätte schreiben können. Für den vom Gericht beauftragten Schriftsachverständigen war die Sache klar. Das Testament ist eine Fälschung.
Versuchter Betrug und Urkundenfälschung
Der Beschuldigte weist den Vorwurf der Erbschleicherei zurück und hat den Antrag gestellt, den Gutachter abzulehnen. Strafrechtlich droht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, wenn nachgewiesen wird, dass hier eine unechte Urkunde hergestellt und in den Rechtsverkehr eingebracht wurde. Hinzu käme ein versuchter Betrug durch Täuschung (des Nachlassrichters im Erbscheinverfahren) zulasten der gesetzlichen Erben, die ohne das Testament zum Zuge gekommen wären.
Video: Das gefälschte Testament
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie eine Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren durch das Nachlassgericht aufgedeckt werden kann.
Erbrechtlich werden beim Nachlassgericht die Weichen gestellt
Während der strafrechtliche Prozess beim Landgericht sich mit der Frage beschäftigt, welche Straftaten dem Angeklagten nachgewiesen werden können, entscheiden sich die erbrechtlichen Folgen einer möglichen Erbschleicherei im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht. Auch hier sind es regelmäßig Sachverständige, die dem Gericht ihre Einschätzung darüber geben, ob eine letztwillige Verfügung vom Erblasser stammt. Ob im Erbscheinverfahren überhaupt genau auf etwaige “Unregelmäßigkeiten” geachtet wird, hängt meist vom Engagement der betroffenen Verwandten ab, die eine Vermutung haben, dass mit einem Testament etwas nicht stimmen könnte.
Video: Die Tricks der Erbschleicher
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, mit welchen Strategien Erbschleicher sich den Zugang zum Nachlass verschaffen und wie sich Betroffene schützen können.