Nachfolge im Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg

Nach dem Erbstreit nun die Leihmutterschaft

In Adelshäusern muss die Nachfolge gesichert werden - notfalls auch durch einen Erbstreit oder eine Leihmutterschaft.

Veröffentlicht am: 03.05.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
Lesedauer:

Der Adel fasziniert noch immer seine einstigen Untertanen und liefert zuverlässig Stoff für die Titelseiten der Boulevardpresse. Das Privatleben und Vermögen der Prinzen, Fürsten und Grafen ist dabei auch aus rechtlicher Sicht oft einen genauen Blick wert.

Das gilt unter anderem für die Adelsfamilie Sayn-Wittgenstein-Berleburg, die sich vor einigen Jahren einen viel beachteten Erbstreit um das Millionenvermögen lieferte und nun mit einer Leihmutterschaft die Nachfolge sichern will.

Kampf um das Millionenerbe beim Nachlassgericht

Zunächst musste Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg vor Gericht dafür kämpfen, selbst der Schlossherr zu werden. Als ältester Enkelsohn seines Großvaters wurde er in dessen Testament als Nacherbe bestimmt. Ein Cousin seines Vaters machte ihm die Erbschaft aber streitig und behauptete, Gustav würde nicht die in der letztwilligen Verfügung bestimmten persönlichen Voraussetzung erfüllen. Offenbar hatten diese Voraussetzungen Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut und machten auch Vorgaben hinsichtlich der Religion und Heirat des Erben.

Gustav gewann schließlich 2020 vor dem Oberlandesgericht Hamm endgültig den Streit im Erbscheinsverfahren und wurde Alleinerbe. Damit war auch der Weg frei für die Heirat mit Carina Axelsson, die als nicht-arische, nicht-adlige und nicht-protestantische Frau vermutlich nicht den Vorstellungen von Gustavs Großvater entsprach.

Mit verbotener Leihmutterschaft in die nächste Generation?

Doch wie soll es weitergehen mit den Adeligen aus Bad Berleburg? Da sich der Kinderwunsch von Carina und Gustav nicht erfüllte, fehlt es bisher an einem Nachfolger. Kürzlich überraschte das inzwischen 54 Jahre alte Paar jedoch mit Nachricht, mit Hilfe eine Leihmutter das Adelshaus in die nächste Generation zu führen.

In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach wie vor rechtlich nicht zulässig. Dafür sorgt sowohl das Verbot der Vermittlung einer Leihmutter als auch das Verbot der missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechnik im Embryonenschutzgesetz. In Ländern wie den USA, Griechenland oder der Ukraine ist die Leihmutterschaft dagegen legal und es gibt zum Teil eine regelrechte Leihmutterschafts-Industrie mit etablierten Kliniken und Agenturen.

In welchem Land Carina und Prinz Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ist nicht bekannt. Wenn sie gut beraten sind, werden sie sowohl die Leihmutterschafts-Verträge von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung und Erfahrung im Leihmutterschafts-Recht prüfen lassen als auch die Frage, wie sie rechtlich die Elternschaft für das von der Leihmutter geboren Kind erlangen. Darum scheint sich das Prinzenpaar aber bereits gekümmert zu haben. In einer Pressemitteilung zu den Leihmutterschafts-Plänen dankten sie allen Beteiligten, die geholfen haben, „einen rechtsgültigen Weg zu finden“.