Neue Whistleblower-Anlaufstelle bei der BaFin

Hinweise zu aufsichtsrechtlichen Verstößen bleiben anonym.

Veröffentlicht am: 01.08.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Hinweise zu aufsichtsrechtlichen Verstößen bleiben anonym.

Ein Gastbeitrag von Fiona Schönbohm

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Anlaufstelle für Whistleblower eröffnet. Wer Informationen zu Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu melden hat, wird nun im Rahmen eines neuen gesonderten Verfahrens umfassender denn je geschützt. Die aufgrund von § 4 d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) errichtete Initiative ermöglicht die Hinweisgebung auf schriftlichem, telefonischen und mündlichen Wege.

Laut eigener Aussage hat dabei der Schutz der Hinweisgeber oberste Priorität. Es soll dadurch möglich werden, vollkommen anonym ohne Angst vor Entdeckung der eigenen Persönlichkeit aufsichtsrechtliche Verstöße jeder Art zu melden. Wer seine Identität preisgibt erhält die Garantie, dass diese nicht an Dritte weitergegeben wird.

Steuerhinterziehung und Whistleblower

Für die Aufdeckung von Steuerhinterziehungen wird das nun von der BaFin neu eingerichtete Verfahren zum Schutz von Whistleblowern voraussichtlich große Bedeutung entfalten. Gerade im Steuerstrafrecht sind anonyme Hinweise von Mitarbeitern aus dem Inneren der beteiligten Unternehmen oder Banken häufig der Schlüssel zur strafrechtlichen Verfolgung von Steuerhinterziehung auch im Zusammenhang mit sog. Briefkastenfirmen. Die Einrichtung der Hinweisgebestelle der BaFin könnte damit gegebenenfalls noch einmal den Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige beleben. Mit Reaktionen wie beim Ankauf von Daten-CDs, dem Hoeneß-Prozess oder der Enthüllung der Panama-Papers ist aber eher nicht zu rechnen.

Rechtliche Folgefragen

Dabei stellen sich für die Informanten zunächst datenschutzrechtliche, nicht aber zuletzt auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Sie sind in der Regel zur Verschwiegenheit hinsichtlich unternehmensinterner Daten verpflichtet. Bei Verstoß drohen ihnen Kündigung sowie weitergehende zivilrechtliche Konsequenzen durch Klagen des Arbeitgebers.

Auch eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder Diebstahl von Daten ist nicht ausgeschlossen. Wer selbst an der Hinterziehung mitwirkte oder etwa als Ehepartner davon wusste, sieht sich unter Umständen eigener strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung ausgesetzt. Das neue Verfahren der BaFin soll die Anonymität der Hinweisgeber sichern und die Risiken einer Anzeige möglichst auf Null reduzieren. Die BaFin nimmt dabei nicht nur den anonymen Hinweis entgegen, sondern ist auch für die „etwaige fachliche Folgekommunikation“.

Herausforderungen für Unternehmen

Der Umgang mit sowie der Schutz und die Konsequenzen für Whistleblower wird Unternehmen auch außerhalb des Finanzsektors weiter beschäftigen. Den Herausforderungen der Preisgabe von Unternehmensinterna für den Datenschutz, das IT-Recht und das Arbeitsrecht kann häufig durch die Implementierung professioneller Whistleblowing-Systeme begegnet werden. Das setzt zunächst die Bereitschaft der Unternehmensleitung voraus, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

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