Neues Namensrecht – auch für Scheidungskinder

Buschmann will den gemeinsamen Doppelnamen

Bei der Eheschließung und Scheidung gibt es rechtlich weitreichendere Folgen als das Schicksal des Nachnamens. Wer diesen dennoch wichtig findet, freut sich vielleicht über die Reformansätze der Koalition im Namensrecht.

Veröffentlicht am: 21.03.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Wie sinnvoll und wohlklingend Doppelnamen sind, ist sicherlich Geschmacksache. Das Thema hat aber auch eine rechtliche Dimension. Bisher kennt das Namensrecht den gemeinsamen Doppelnamen noch gar nicht.

§ 1355 BGB Ehename: "Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung... Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden..."

Das will Bundesjustizminister Marco Buschmann nun liberalisieren.

Scheidungskinder sollen mehr Optionen beim Familiennahmen haben

Paare sollen künftig mit der Eheschließung einen gemeinsamen Nachnamen als Doppelnamen wählen dürfen. Diesen kann man dann auch auf die gemeinsamen Kinder übertragen. Ob und welche Kinder sich über solche Doppelnamen freuen, wird die Zukunft zeigen. Praktisch ist es jedenfalls, wenn alle Familienmitglieder auch denselben Familiennahmen haben.

Bisher fehlen noch die rechtlichen Details und es gibt lediglich die Ankündigung eines Gesetzentwurfs. Liberaler hinsichtlich der Nachnamen soll jedenfalls künftig auch bei Scheidungen sein. Hier sollen auch Kinder die Möglichkeit bekommen, nach einer Scheidung der Eltern ihren Familiennamen zu ändern.

Reformbedarf im Familienrecht

Die Reform des Namensrechts ist Teil einer größeren Offensive der Bundesregierung im Bereich des Familienrechts. Dieses soll insgesamt moderner werden und sich der Lebenswirklichkeit der Bürger anpassen. Hierzu gehört zum Beispiel die Einführung einer „Verantwortungsgemeinschaft“ als rechtliche Alternative zu einer Ehe oder auch die Liberalisierung des Abstammungsrechts, etwa im Hinblick auf Leihmutterschaften.