Oliver, Amira und der Ehevertrag

Vorsorge für die Scheidung bei Familie Pocher

Veröffentlicht am: 27.02.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Vorsorge für die Scheidung bei Familie Pocher

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernfried Rose

Eheverträge gehören eigentlich eher zu den diskreten Rechtsgeschäften. Es sei denn, bei den Vertragsparteien ist die eigene Medienpräsenz Teil des Geschäftsmodells. Vielleicht haben sich aus diesem Grund kürzlich Oliver und Amira Pocher dazu entschlossen Regelungen und Beweggründe aus ihrem Ehevertrag öffentlich zu diskutieren. Der nachfolgende Beitrag beruht auf der Berichterstattung des Online-Magazins watson.de vom 27. Januar 2021.

Ahnungslos in die Ehe – wie romantisch…

Nach zunächst geheim gehaltener Bezigung heiratete das Paar 2019, als Amira 28 Jahre alt und von Oliver schwanger war. Vor Unterzeichnung des Ehevertrags, so Amira, sei sie sich der möglichen „Vorteile einer Ehe mit einem Prominenten“ nicht bewusst gewesen. Sie habe keinen eigenen Anwalt gehabt und sich von der Olivers Anwältin sagen lassen, „dass es jetzt um eine Zugewinngemeinschaft geht.“ Ob die Pochers die Erläuterungen dieser Rechtsanwältin verstanden haben und ob sie bei der (zwingend notwendigen) Beurkundung des Ehevertrages durch den Notar richtig zugehört haben, erscheint zumindest fraglich.

Einnahmen? Vermögen? Egal – das brauche ich nicht

Offenbar verstehen die beiden unter Zugewinngemeinschaft nämlich, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erzielten Einnahmen hälftig geteilt werden. Tatsächlich bezieht sich der Zugewinnausgleich bei der Scheidung jedoch nicht auf die Einnahmen, sondern auf den Vermögenszuwachs der beiden Ehegatten. Derjenige, der von der Eheschließung bis zur Beendigung der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, muss diesem die Hälfte dieser Differenz als Ausgleich zahlen.
Je nach Lebensstil springt somit trotz hoher Einnahmen während der Ehe am womöglich nur ein mickriger Zugewinnausgleichsanspruch heraus.
Wie auch immer – die Pochers waren sich bei Abschluss des Ehevertrags einige, dass sie keinen Zugewinnausgleich wolle. „Ich habe wirklich auf sämtliche Sachen verzichtet. Ich kann mich wohl um mich selbst kümmern. Es geht darum, dass man das mit den Kindern aufteilt“, wird Amira zitiert.

"Dann musst Du sehen, wie du klarkommst“ – oder vielleicht doch nicht?

Auch Oliver findet den Ehevertrag fair: „Wenn wir uns trennen würden und du bist allein, dann ist es irgendwann nicht mein Problem, dir den Lebensunterhalt zu verdienen. Dann musst Du sehen, wie Du klarkommst.“  Dies lässt darauf schließen, dass Amira auch ganz oder teilweise auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hat.
Kommt es tatsächlich mal zur Scheidung wird sich Amira aber womöglich gar nicht um sich selbst kümmern und alleine klarkommen müssen. Vielleicht steht ihr dann nämlich ein versierter Fachanwalt für Familienrecht zur Seite, der für sie den Ehevertrag anfechtet. So wie die Umstände des Vertragsschlusses sowie die inhaltlichen Regelungen von den Pochers und den Medien geschildert wurden, ist der Ehevertrag womöglich unwirksam:

Junge Frau in heimlicher Beziehung mit wohlhabendem Promi wird schwanger und soll ohne eigene anwaltliche Vertretung und ohne Verständnis der Ehe- und Scheidungsfolgen einen Vertrag schließen, in dem sie auf wesentliche Ansprüche im Scheidungsfall verzichtet. Eine solche Scheidung wäre also nicht nur ein gefundenes Fressen für die Medienvertreter sondern auch für die Anwaltschaft.