Schwarzeld & Steuerhinterziehung - Bundestag billigt Abkommen mit der Schweiz

Projekt bleibt umstritten und im Bundestag droht Widerstand

Veröffentlicht am: 29.10.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Gemeinsam mit dem Jahressteuergesetz 2013 hat am 25. Oktober 2013 das Steuerabkommen mit der Schweiz den Bundestag passiert. Finanzminister Schäuble von der CDU versucht das Projekt ungeachtet des Widerstandes der Opposition und vieler Experten durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, in der die Koalition auf die Stimmen von SPD und Grünen angewiesen ist.

Hingergrund

Der Weg bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist umkämpft. Während die Opposition und einige Experten das Abkommen ablehnen, das eine einmalige Pauschalsteuer auf Schwarzgeld deutscher Anleger in der Schweiz vorsieht und weiter z.B. auf den Ankauf von Steuer-CDs von "Informanten" setzt, will die Regierungskoalition mit dem Abkommen einen Systemwechsel. Ab 2013 sollen künftige Erträge wie in Deutschland besteuert werden. Umstritten sind vor allem die Erfolgsaussichten des Projekts und die Höhe der erwarteten Zahlungen auf die Pauschalsteuer. Ungeachtet liegt die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen in Deutschland sowie der Beratungsbedarf durch Rechtsanwälte und Steuerberater im Steuerstrafrecht weiter sehr hoch. Allein dieser Umstand lässt darauf schließen, dass noch immer sehr große Mengen Schwarzgeld im Nachbarland liegen.