Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auf dem Prüfstand

Schäuble prüft Verfassungsmäßigkeit, Schweiz zu neuem Abkommen bereit.

Veröffentlicht am: 02.05.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Affaire Hoeneß bringt die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerhinterzieher ins Wanken. Was die Berichterstattung im Zusammenhang mit zahlreichen Fällen von Steuerhinterziehung und Schwarzgeld im Zusammenhang mit angekauften Daten-CDs aus der Schweiz nicht geschafft haben, bringt nun der Sachverhalt um den amtierenden Bayern-Präsidenten ins Rollen.

Parteiübergreifend steht das Instrument der Selbstanzeige als Privileg der Reichen mit Schwarzgeld in der Schweiz nun im Fokus. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU will die Verfassungsmäßigkeit der Selbstanzeige nun prüfen lassen. Schäuble erklärte gegenüber Medienvertretern, dass eine entsprechende Arbeitsgruppe bereits ins Leben gerufen worden sei. Diese soll Vorschläge vorlegen, wie künftig Delikte des Steuerstrafrechts besser verfolgt werden könnten. Ein Punkt ist dabei eine mögliche Begrenzung der Möglichkeit der Selbstanzeige auf Bagatellfälle. Eine solche Begrenzung ist auch Gegenstand von Überlegungen in anderen Parteien.

Unterdessen signalisiert die Schweiz Bereitschaft, nach der Bundestagswahl erneut übert ein Steuerabkommen mit Deutschland zu verhandeln. Dort sieht man das derzeitige Vorgehen der Deutschen Behörden vor allem auf der Grundlage angekaufter Daten-CDs weiter kritisch.

Steuerhinterzier Hoeneß sieht sich selbst weiter nicht als schlechter Mensch - auch wenn er "Mist gebaut" habe. Glaubt man den aktuellen Recherchen der Journalisten, könnte die Selbstanzeige von Hoeneß sowohl verspätet als auch unvollständig gewesen sein, so dass ihm sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung droht. Dann kommt es wohl insbesondere auf das künftige Verhalten von Hoeneß und auf die strafmildernde Wirkung der fehlgeschlageneen Selbstanzeige an, ob der Bayern-Präsident tatsächlich ins Gefängnis muss.