Steigende Freibeträge für Erben?

IW sieht Anpassungsbedarf wegen Inflation

Wenn das Leben immer teurer wird, muss doch zumindest das Erben günstiger werden, oder?

Veröffentlicht am: 15.05.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
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Alles wird teurer - auch das Erben. So in etwa sieht die Ausgangslage in der aktuellen Diskussion über den Reformbedarf bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer aus. In diese hat sich kürzlich das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln eingeschaltet. In einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags (IW-Report 24/2023) hat es höhere Freibeträge für Erben angemahnt.

Unveränderte Freibeträge seit 2010

Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind seid der letzten großen Reform im Jahr 2010 unverändert. Sie liegen zwischen 20.000 Euro für entfernte Verwandte und familienfremde Personen und erreichen 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehegatten.

Da das Preisniveavau seit 2010 jedoch gestiegen sei, so das IW sei es zu einer realen Erhöhung der Erbschaftsteuerbelastung gekommen. In dem Zeitraum seien die Verbraucherpreise um 25 Prozent gestiegen, die Immobilienpreise sogar um 85 Prozent. Daher sei eine Erhöhung der Freibeträge für Erben um mindestens 25 Prozent geboten. Außerdem solle es künftig eine an die Preisentwicklung gekoppelte automatische Anpassung der Erbschaftsteuer-Freibeträge geben.

Immobilien im Fokus

Ausgelöst wurde die Feibetrags-Debatte im letzten Jahr durch die Anpassung der Bewertungsregeln für Immobilien im Bewertungsgesetz, die in einigen Fällen faktisch zu einem höheren Steuerwert von Grundbesitz führt. Gleichzeitig stellen Häuser, Wohnungen etc. nach wie vor in vielen Erbfällen den ganz wesentlichen Teil des Nachlasses dar und erfuhren in den letzten Jahren die größten Preissteigerungen - wenn auch regional unterschiedlich.

Gleichzeitig gibt es eine umfassende Steuerbefreiung für das Familienheim, also die zu Wohnzwecken genutzte Immobilie, die von erbenden Ehegatten oder Kindern weiter bewohnt wird. Diese Steuerbefreiung ist unabhängig vom Wert des Objekts, spielt also bei der Diskussion um Wertsteigerungen und Freibeträge keine Rolle.

Politische oder gerichtliche Entscheidung?

Ob eine Kompensation für steigende Preise bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geboten ist, oder ob eine Entlastung der Bürger durch steigende Grundfreibeträge und angepasste Progressionsstufen bei der Einkommensteuer ausreichend ist, bleibt zunächst eine politische Frage. Dabei geht es natürlich auch um die Auswirkungen auf der Einnahmenseite. Hier gehen die Experten vom IW davon aus, dass eine Erhöhung der Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen um die vorgeschlagenen 25 Prozent zu Mindereinnahmen von ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr führen würde. Dieses Loch würde in den Länderhaushalten entstehen, da die Erbschaftsteuer den Bundesländern zugute kommt.

Wie die politische Debatte weitergeht, hängt wie immer auch davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht sich einschaltet. Ende 2022 hatte die Bayerische Staatsregierung ja bereits eine Klage angekündigt, um eine Erhöhung der Freibeträge zu erreichen.