Steuerentlastungen durch Koalitionsvertrag
Wovon Gastronomen & Pendler bald profitieren
Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 sollen Steuerentlastungen im Rahmen der Gastronomie und der Pendlerpausche umgesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD verschiedene Steuerentlastungen, insbesondere für Gastronomen und Pendler, vorgesehen. Die Umsetzung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) beginnt gerade.
Wie das Vorhaben zur Steuerentlastung umgesetzt werden soll, beleuchten wir in diesem Beitrag
Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants soll auf 7 % sinken
Ab 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % sinken. Gleichzeitig soll ab Jahresbeginn 2026 die Pendlerpauschale – ab dem ersten Kilometer – auf 38 Cent hochgeschraubt werden.
So ist es im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vorgesehen. Der Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 befindet sich gerade in der internen Regierungsabstimmung. Es regelt die Umsetzung der Vorhaben, die von CDU, CSU und SPD im Rahmen des Koalitionsvertrags verhandelt und angekündigt worden sind.
Pendlerpauschale soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen
Ziel der Änderungen ist es, die Umsatzsteuer in der Gastronomie auf Speisen zu senken (nur noch 7 % Umsatzsteuer), um die Gastronomiebranche wirtschaftlich zu unterstützen. Getränke werden jedoch weiterhin mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % besteuert.
Ob dies in der Folge in den Restaurants auch zu einer Preissenkung für die Kunden führt, bleibt abzuwarten. Die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher sei zwar rein praktisch möglich, die entsprechende Entscheidung obliege jedoch den betroffenen Unternehmen. Zuletzt wurden im Gastgewerbe allerdings sinkende Umsätze verzeichnet.
Zurzeit sieht die Regelung zur Pendlerpauschale noch folgendes vor: Die Pendlerpauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer – für die ersten 20 km Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ab dem 21. Kilometer können aber auch jetzt schon 38 Cent als Pendlerpauschale angesetzt werden.
Bundesrat muss Steueränderungsgesetz 2025 noch zustimmen
Der Weg für die Umsetzung ist allerdings noch nicht geebnet. Es muss nicht nur der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen, sondern zusätzlich auch der Bundesrat.
Die Steuerentlastungen sollen nach Einschätzungen des Bundesministeriums der Finanzen zu Steuermindereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe führen – sowohl beim Bund als auch bei den Ländern. Dies könnte für Konflikte sorgen.
Denn laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gäbe es keine Ressourcen, auf Bundesebene entsprechende Kompensationen zu gewähren, um die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten.