Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer

Steuerrechtliche Spielregeln für Unternehmen

Hier finden Sie in Kürze ausführliche Informationen rund um die Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Einnahme des Fiskus und betrifft die meisten Unternehmen bei Ihrer Geschäftstätigkeit. Steuerrechtlich gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater betreuen Gewerbetreibende und Freiberufler in allen Fragen rund um die Umsatzsteuer – insbesondere auch bei Konflikten mit dem Finanzamt und beim Vorwurf des Umsatzsteuerbetrugs.

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Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer

Nachfolgend ein klärender Überblick über die Begrifflichkeiten im Bereich der Umsatzsteuer

  1. Umsatzsteuer: Unternehmen müssen für ihre Einnahmen (Umsätze) eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und die gesetzliche Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  2. Vorsteuer: Aus Sicht des Käufers von Waren oder Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer Vorsteuer genannt. Soweit der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung erstattet.
  3. Mehrwertsteuer: Der Begriff Mehrwertsteuer taucht heute überwiegend auf Rechnungen gegenüber den Endkunden auf. Er trägt letztlich die Umsatzsteuer, da er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht

Nicht alle Unternehmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Besteuerung von Kleinunternehmern und nennt die Schwellen, bis zu denen Einnahmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Umsatzsteuer im Online-Handel

Besonderheiten gibt es für die Umsatzsteuerpflicht im Online-Vertrieb. Hier ist zwischen Direktverkäufen und einem Vertrieb über eine Plattform jeweils im In- und Ausland zu unterscheiden. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Umsatzsteuer E-Commerce

Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerkarussell

Bei falschen oder fehlenden Angaben im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Insbesondere kann auch die Nichteinhaltung umsatzsteuerlicher Fristen bereits zu einer Steuerhinterziehung führen.

Eine Sonderform der Hinterziehung von Umsatzsteuer ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell, bei dem regelmäßig mehrere Akteure aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mitwirken.

Mehr zum Bereich Steuerhinterziehung: Steuerstrafrecht

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