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Steuerliche Beratung im Familienrecht?

BGH zur Hinweispflicht von Anwälten bei Steuerthemen

Veröffentlicht am: 01.05.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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BGH zur Hinweispflicht von Anwälten bei Steuerthemen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernfried Rose

Viele Lebenssachverhalte werfen sowohl rechtliche als auch steuerliche Fragestellungen auf. Viele Berater bzw. Kanzleien haben aber nur Kompetenz in einem der beiden Bereiche. Wann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten raten muss, zusätzlich noch einen Steuerberater zu beauftragen, war nun Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 – IX ZR 61/19).

Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit einer Scheidung

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Dame mit ihrem Ehemann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und sich darin verpflichtet zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs neben einer Zahlung von 40.000 Euro noch eine vermietete Immobilie zu übereignen. Die Ex hatte noch ein weiteres Mietshaus. Dieses veräußerte sie und musste auf den Veräußerungsgewinn Steuern zahlen. Diese Steuer hätte vermieden werden können, wenn sie das Mietshaus, für das die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, ihrem Ehemann übereignet hätte.

Der Anwalt kennt das Recht – aber nicht das Steuerrecht?

Die Dame verlangte daraufhin Schadensersatz von dem Anwalt, der sie bei der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung beraten hatte. Der Streit landete vor Gericht und letztlich musste der BGH darüber entscheiden, ob der Anwalt einen Fehler gemacht hatte, für den er haftet.

Grundsätzlich, so die Richter, umfasse das einem Allgemeinanwalt erteilte Mandat nicht die Beratung und Belehrung in Steuersachen. Er muss aber typischerweise auftretenden steuerlich bedeutsame Fragen erkennen – auch bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate. Könne er die Beratung nicht selbst übernehmen, müsse er insoweit den Mandanten zur Klärung an einen Steuerberater verweisen.

Dieser Hinweispflicht war der Anwalt im vorliegenden Fall nicht nachgekommen. Er hatte nicht auf die möglichen steuerlichen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie hingewiesen. Das war eine Pflichtverletzung. Im Ergebnis sah der BGH jedoch keinen Ursachenzusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem Schaden. Schließlich sei nicht klar, ob der Ehemann überhaupt bei dem steuergünstigeren Weg überhaupt mitgespielt hätte.

Keine Scheidung ohne Steuern 

Das Urteil beschäftigt sich mit einem wichtigen Aspekt der anwaltlichen Beratung. Genau wie im Wirtschaftsrecht haben auch Familienrecht oder Erbrecht viele Mandate eine steuerliche Komponente. Das gilt sowohl für Gestaltungen als auch für Konflikte.

Steuerrechtliches Knowhow haben jedoch nicht viele Rechtsanwälte, obwohl Sie grundsätzlich auch im Steuerrecht beraten dürfen. Gerade ein spezialisierter Fachanwalt sollte jedoch zumindest alle steuerlichen Problem in seinem Rechtsgebiet kennen bzw. erkennen können. Kann er diese nicht selbst beraten bedarf es der effizienten Zusammenarbeit mit einem entsprechend qualifizierten Steueranwalt bzw. Steuerberater.

Bei ROSE & PARTNER haben alle Teams und Büro stets auch steuerliches Knowhow. Insgesamt beschäftigen wir 6 Fachanwälte für Steuerrecht, von denen 5 zusätzlich noch die Qualifikation des Steuerberaters innehaben. Wir können also bei der Beratung dort weitermachen, wo andere Kanzleien aufhören.

Passend zum BGH-Urteil finden Sie hier Informationen zu steuerlichen Aspekten im Familienrecht und Immobilienrecht