Trennungsvereinbarung
Regelungen der getrennt lebenden Ehegatten bis zur Scheidung
Zwischen der Ehe und der Scheidung steht die Trennung. Ehepaare, die sich trennen, sollten stets auch die Möglichkeit einer sogenannten Trennungsvereinbarung (bzw. "Getrenntlebensvereinbarung") in Betracht ziehen. Ein solcher Vertrag entspricht im Wesentlichen einem Ehevertrag oder auch einem Scheidungsfolgenvertrag.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht gestalten und prüfen Trennungsvereinbarungen und setzen diese außergerichtlich oder gerichtlich durch.
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Warum Trennungsvereinbarung?
Trennungen sind rechtlich komplex und ihre Folgen häufig nur schwer vorhersehbar. Was für die Eheschließung und auch die Scheidung gilt, ist daher auch für die Zeit der Trennung eine unbedingte Empfehlung: vereinbaren Sie mit Ihrem Partner möglichst alles, was sich vereinbaren lässt.
Eine Trennungsvereinbarung hat das Potenzial für nachhaltige Regelungen, die Streit vermeiden und insbesondere eine spätere Scheidung deutlich entspannter werden das.
Besonders geboten ist ein Vertrag von getrennten Ehegatten im Vorfeld einer Unternehmerscheidung bzw. Managerscheidung.
Inhalt, Grenzen und Form von Vereinbarungen während der Trennung
Inhaltlich bezieht sich die Vereinbarung nicht auf eine Scheidung. Sie regelte das eheliche Zusammenleben nach der Trennung. Typische Bestandteile eines Trennungsvertrags sind:
- Ausschluss des Zugewinnausgleichs für die Zukunft
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs für die Zukunft
- Regelungen zur Nutzung des Familienheims und Aufteilung von Haushaltsgegenständen
- Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder
Da der Verzicht auf Trennungsunterhalt rechtlich unzulässig ist, beziehen sich Trennungsvereinbarungen regelmäßig nicht auf Unterhaltsansprüche während der Trennung. Mehr zum Thema finden Sie hier: Trennungsunterhalt
Für die Trennungsvereinbarung gelten die gleichen Formvorschriften wie für Eheverträge oder Scheidungsvereinbarungen. Daher ist insbesondere dann eine notarielle Beurkundung des Vertrags notwendig, wenn zum Beispiel eine Gütertrennung oder Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich oder die Übertragung einer Immobilie Bestandteil der Vereinbarung der getrennt lebenden sein soll.