Subventionsbetrug iHv 550.000 Euro bei Corona-Hilfen

Wirtschaftstätigkeit einer Firma vorgetäuscht

Ein Ehepaar aus Mittelfranken erschlich sich durch gefälschte Anträge für Corona-Hilfen über 550.000 Euro. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ermittelt momentan wegen Subventionsbetrug. Nähere Infos im Folgenden.

Veröffentlicht am: 14.10.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht in München
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Seit Anfang des Jahres haben rund 130.000 Unternehmen einen Antrag auf Corona-Hilfen gestellt, davon haben 73 % eine Auszahlung erhalten. Insgesamt wurden bereits Überbrückungshilfen in Höhe von 3,04 Mrd. EUR ausgezahlt. Diese Überbrückungshilfen stellen das Nachfolgeprogramm der Sofort-Hilfen dar.

Viele kleine Unternehmen haben diese Corona-Hilfen dringend nötig, um die Krise insolvenzfrei zu überstehen, andere wiederum versuchen die Lage auszunutzen. So kam es dazu, dass sich ein Unternehmer-Ehepaar aus Mittelfranken durch gefälschte Anträge rund 550.000 EUR erschlich. Wie sie das angestellt haben und das wichtigste zum Subventionsbetrug im Folgenden.

Umsatzlose Firma stellt bewusst falsche Anträge für Corona-Hilfen

Dem Ehepaar gehören mehrere Firmen, eine davon war seit 2019 nicht mehr am Markt tätig. Als die Möglichkeit zur Beantragung von Corona-Hilfen bestand, reaktivierte das Ehepaar diese kurzerhand. Der Plan war folgender: Wegen angeblich zurückgegangener Umsätze Corona-Überbrückungshilfen beantragen und in die eigene Tasche stecken. Dabei war die Firma bereits seit 2019 umsatzlos. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Subventionsbetrug. Ob die Ehefrau vom Betrug ihres Mannes wusste, wird nun untersucht.

Was bedeutet Subventionsbetrug?

Jemand, der falsche Angaben macht, um staatliche Subventionen im wirtschaftlichen Bereich zu erhalten, macht sich des Subventionsbetrugs strafbar. Von § 264 Abs. 1 StGB umfasst sind dabei grundsätzlich nur wirtschaftsfördernde Subventionen. Darunter fallen Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach Bundes-, Landes- oder Europarecht, die ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen.

Strafbar ist dabei Beantragung der Subventionen und Angabe unvollständiger oder falscher Informationen. Wichtig zu beachten: Die Strafbarkeit besteht bereits vor der Auszahlung!

Folgen von Subventionsbetrug: Geschäftsführersperre & Berufsverbot

Die Folgen von Subventionsbetrug für Geschäftsführer und bestimmte Berufsträger sind wie folgt. Betroffene, die wegen Subventionsbetruges verurteilt wurden, dürfen für eine Zeit von 5 Jahren bestimmte Tätigkeiten in der Wirtschaft nicht mehr ausüben. In diesem Zeitraum dürfen sie weder das Amt eines Geschäftsführers noch eines Vorstandes ausüben (Geschäftsführersperre). Für ausgewählte Berufe kann die Verurteilung wegen Subventionsbetruges zudem zu einem Berufsverbot führen (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte).

Rechtswidriger Antrag auf Corona-Hilfen = Subventionsbetrug

Der rechtswidrige Antrag auf Corona-Hilfen wird vom Landgericht Nürnberg-Fürth als Subventionsbetrug qualifiziert. Denn, zu den wirtschaftlichen Subventionen zählen auch die Corona-Soforthilfen. Bei deren Beantragung machte der Mann bewusst Angaben, die nicht den Tatsachen entsprachen.

Unter anderem hatte er Mitarbeiter gemeldet, obwohl das Unternehmen in dem Zeitraum niemanden beschäftigte. Neben vorgetäuschten coronabedingten Umsatzeinbrüchen wurde vor allem über die wirtschaftliche Tätigkeit getäuscht, die in diesem Rahmen seit Jahren gar nicht mehr gegeben war.

Ein Berufsverbot wurde dem ehemaligen Rechtsanwalt bereits im Jahr 2019 auferlegt, ob sich dazu nun noch eine Geschäftsführersperre reiht, wird abzuwarten bleiben.