Wie viel Rassismus muss der Boss ertragen?

Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerung in WhatsApp-Gruppe

Veröffentlicht am: 20.11.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerung in WhatsApp-Gruppe

Ein Beitrag von Bernfried Rose

Stellen Sie sich vor, einige Ihrer Mitarbeiter entpuppen sich als Rassisten. Sie sind der Chef und kommen ideologisch aus einer ganz anderen Ecke. Damit sie weiter morgens gerne zur Arbeit gehen können, kündigen Sie den Kollegen. Klingt einfach? Ist es aber nicht…

Vier Mitarbeiter des Ordnungsamts wegen privaten Äußerungen fristlos entlassen

Vier Mitarbeitern des Ordnungsamtes Worms wurde fristlos gekündigt, weil sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe rechtsextreme Bilder und Texte austauschten. Die entlassenen erhoben Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Mainz und gewannen diese. Der Austausch fremdenfeindlicher Bilder in einem privaten Chat auf privaten Smartphones, so die Richter, sei kein Kündigungsgrund.

Ist WhatsApp noch privat oder vielleicht schon öffentlich?

Die Entscheidung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die besagt, dass es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten eines sich privat äußernden Arbeitnehmers gehen darf, wenn ein Gesprächspartner diese Vertraulichkeit aufhebt und den Arbeitgeber informiert. Klingt plausibel, doch passen diese Grundsätze stets zu einem Messenger-Dienst?

Wie groß und anonym darf eigentlich eine WhatsApp-Gruppe werden, dass man noch darauf vertrauen darf, dass die lustigen Nazi-Bilder oder sexistische Witze innerhalb der Gruppe bleiben? Dass sie also niemand an andere Gruppen weiterleitet, auf Facebook postet oder einfach ausplaudert.

Wohin mit der Fremdenfeindlichkeit?

WhatsApp erscheint daher wie eine Art Grauzone. Wohin nun mit der rechtsextremen Gesinnung – seit die Stammtische in der Eckkneipe verwaist sind und auf der großen Social Media-Bühne bei Facebook, YouTube und Instagram Kündigungen und Strafanzeigen drohen?

Nun, es soll ja inzwischen bereits fremdenfeindliche Parteien geben. Da tauchen sicher bald auch bekennend rassistische Arbeitgeber auf. Auch da gelten dann zwar die strafrechtlichen Schranken für Beleidigung, Volksverhetzung etc. aber zumindest arbeitsrechtlich haben Gleichgesinnte dort nichts zu befürchten.

Sind Sie Arbeitgeber und wollen wissen, wie Sie Mitarbeiter rechtssicher binden und auch wieder loswerden können? Kontaktieren Sie uns!