Conti bereitet Managerhaftungsprozess vor
Neue Blüten des VW-Dieselskandals
Der VW-Diesel Skandal sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Dieses Mal erwischt es die Vorstandsriege bei Continental. Die Manager fürchten eine persönliche Haftung.
Es geht um einen Skandal, bei dem es um mutmaßliche Manipulationen und Missstände in verschiedenen Unternehmensbereichen geht. Die aktuellen Ereignisse bei Conti zeigen, wie wichtig Compliance ist und welche Folgen ein Fehlverhalten bei Managern nach sich ziehen kann.
Entstandener Schaden bei Conti
Der Druck auf den Aufsichtsrat von Continental wächst. Interne Untersuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werfen die Frage auf, ob leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben. Infrage steht die Beihilfe zum Betrug bei der VW-Dieselaffäre.
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob Mitarbeiter und der Ex-Conti-Chef Karl-Thomas Neumann an der Entwicklung des manipulierten Motormodells, mit dem die Öffentlichkeit getäuscht wurde, beteiligt waren. Laut aktuellen Berichten der Wirtschaftspresse prüft Continental nun Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände wie Elmar Degenhart, Karl-Thomas Neumann und Wolfgang Schäfer. Conti hat ein Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro und hohe Anwaltshonorare zahlen müssen. Das Unternehmen erwägt nun, sich bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern schadlos zu halten.
Rechtliche Grundlagen für Managerhaftung
Manager eines Unternehmens unterliegen einer Vielzahl von Verpflichtungen. Diese ergeben sich sowohl aus den Dienstverträgen als auch aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 93, 116 AktG sowie § 43 GmbHG. Im Kern müssen Manager, egal ob sie eine AG oder GmbH führen, ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters erfüllen. Andernfalls drohen Klagen gegen die Geschäftsführer.
Eine Pflichtverletzung kann vorliegen, wenn Entscheidungen getroffen werden, die offenkundig nicht im Interesse des Unternehmens sind. Schadensstiftend können aber auch eingegangene Risiken sein, die sich nicht in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Werden gesetzliche Vorschriften missachtet oder interne Compliance-Regelungen verletzt, so liegt eine relevante Pflichtverletzung vor.
Führt ein solches Fehlverhalten zu einem Schaden im Unternehmen, greift die Managerhaftung. Im Fall von Conti würde der Aufsichtsrat die Schadensersatzklagen im Namen der Conti initiieren.
Haftungsfolgen für Manager
Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, sind die rechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Manager erheblich. So könnte auch Conti den Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verlangen. Dies umfasst sowohl unmittelbare finanzielle Verluste, wie etwa die Bußgeldzahlung und Anwaltshonorare, als auch mittelbare Schäden, die sehr weitreichend sein können.
Neben der zivilrechtlichen Haftung müssen Manager immer auch mit strafrechtlichen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft rechnen. Zudem kann eine strafrechtliche Verurteilung sogar dazu führen, dass dem Manager die Übernahme eines Vorstands- oder Geschäftsführermandats verboten wird.
Gefahrgeneigte Position
Im Fall Continental ist noch nichts entschieden, geschweige denn rechtskräftig. Lernen sollten aber Unternehmen und Manager, wie gravierend die Folgen von Managerfehlverhalten sein können. Unternehmen sind gut beraten, strenge interne Kontrollen zu implementieren und Haftungsrisiken proaktiv zu begegnen. Führungskräfte sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, die Compliance-Anforderungen ernst nehmen und die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sowohl dem Unternehmen als auch sich selbst unnötige Risiken zu ersparen.