Durchsuchungen der Steuerfahndung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgrund von Steuer-CDs

Veröffentlicht am: 18.04.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Hamburger Abendblatt berichtet am 18.04.2013 von 13 Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung in Hamburg und Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit dem Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerflüchtlinge. Die Hamburger Finanzbehörde sei in diesem Zusammenhang bereit, sich an den Ankaufskosten des Landes Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Der Anteil der Hansestadt betrüge ca. 130.000 Euro.

Hintergrund

Bereits vor einigen Tagen berichteten Medien darüber, dass die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern weiter steige. Allein in Hamburg seien es seit 2010 mehr als 1.000. ROSE & PARTNER ist dabei eine der Kanzleien für Steuerstrafrecht in Hamburg und Berlin, die eine Vielzahl dieser strafbefreienden Selbstanzeigen bearbeitet, da unsere Berater als Rechtsanwälte und Steuerberater über das erforderliche interdisziplinäre Know-How und einschlägige Erfahrung verfügen.

Noch keine Verdächtigen aus Hamburg gibt es Medienberichten zufolge in der aktuellen Affäre um Steuerhinterziehung durch Gestaltungen und Schwarzgeld in Steueroasen. Auf die "Offshore-Leaks"-Datensätze von möglichen Steuerhinterziehern haben Ermittlungsbehörden wie die Steuerfahndung jedoch (noch?) keinen Zugriff, da die beteiligten Medien hier eine Zusammenarbeit bisher ablehnen, um Informanten zu schützen.  

Da nicht alle Deutschen mit Schwarzgeld im Ausland den Weg der Selbstanzeige zurück in die Legalität beschreiten, steigt auch die Zahl der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Zahl der Strafverfahren übersteigt dabei die Zahl der Selbstanzeigen um ein Vielfaches. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) steigt im Steuerstrafrecht auch die Zahl der Freiheitsstrafen. Mit diesen Verurteilungen ist grundsätzlich bei Steuerhinterziehungen von 1 Mio. Euro oder mehr zu rechnen. Es ist hier nicht zuletzt Aufgabe der Steuerberater und Rechtsanwälte, Mandanten zu kommunizieren, dass es sich bei Steuerstraftaten nicht um Kavaliersdelikte handelt, sondern um Taten die mit Betrugstaten auf Augenhöhe stehen.