Ehegattensplitting im Visier

Juristinnenbund fordert ein modernes Steuerrecht

Veröffentlicht am: 11.12.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Juristinnenbund fordert ein modernes Steuerrecht

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Im Rahmen der Diskussion über eine Abschaffung der Steuerklasse V fordern einige Stimmen nach wie vor auch eine Reform des Ehegattensplittings. Allen voran bemängelt der Juristinnenbund (djb), dass allein eine Erneuerung des Lohnsteuerverfahrens nicht ausreiche, um eine zeitgemäße Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft zu erreichen. Bringt die kommende Legislaturperiode nun auch eine entsprechende Reform im Steuerrecht?

Das Ende der Steuerklasse V?

Die bereits seit längerem geführte Diskussion um Vor- und Nachteile der Steuerklasse V wurde auch von den Parteien im letzten Wahlkampf aufgegriffen. Viele Stimmen sprechen sich mittlerweile gegen die Steuerklasse V aus, die Abschaffung wird damit immer wahrscheinlicher. Nach Vorstellung der CDU soll dann die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten „Faktorverfahren“ in den Vordergrund rücken.

Dadurch werden beide Ehe- und Lebenspartner allein in der Höhe ihrer tatsächlichen individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Von der Abschaffung der Steuerklasse V würden demnach insbesondere Frauen profitieren, die derzeit in der Steuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt im Ergebnis zu einem unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen.

Steuersparmodell Ehegattensplitting

Diese Reformbemühungen sind nach Ansicht des djb allerdings nicht ausreichend. Neben der Forderung der Abschaffung der Steuerklasse V will der djb auch eine Reform des Ehegattensplittings erreichen.

Das Ehegattensplitting ist eine Methode zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten ermittelt und halbiert, für dieses halbierte Einkommen wird die Einkommenssteuer berechnet und dann wieder verdoppelt. Im Ergebnis bewirkt das Splittingverfahren, dass das zu versteuernde Einkommen auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt wird. Die Ehegatten werden als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet.

Das Splittingverfahren sorgt dafür, dass alle Ehepaare mit dem gleichen gemeinsamen Einkommen eine gleich hohe Einkommenssteuer zahlen müssen. Dieses Ergebnis ergibt sich ohne Splitting nur dann, wenn beide Ehegatten in der Individualbesteuerung exakt das gleiche Einkommen erzielen. Bei jeder anderen Verteilung des Einkommens würde es hingegen bei einer Individualbesteuerung zu einer zusätzlichen Steuerlast kommen, die durch das Ehegattensplitting vermieden werden soll. Das Ehegattensplitting ist daher ein schönes Steuersparmodell für Ehepaare - mit oder ohne Kinder.

(Mehr zu den rechtlichen und steuerlichen Folgen der Eheschließung finden Sie hier: Ehe/Heirat)

Zeit für ein modernes Steuerrecht?

Am meisten in der Kritik stehen die negativen Auswirkungen auf die Berufstätigkeit von Müttern. Zwar entlaste das Ehegattensplitting Familien kurzzeitig, auf längere Sicht dagegen komme es zu einer Ausgrenzung aus der Berufstätigkeit des schlechter verdienenden Partners.

Die Auswirkungen des Splittings sind nämlich umso größer, je weiter das Einkommen der Ehegatten auseinanderliegt. Das bewirke im Ergebnis, dass sich eine Arbeitsaufnahme für einen Ehepartner kaum lohne, wenn der andere gut verdient. Dies führe in der Folge zu einer Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt und letztlich zur Abhängigkeit vom besser verdienenden Partner.

Die Kritik ist berechtigt. Ich möchte nicht irgendwann feststellen müssen, dass sich meine Berufstätigkeit eigentlich gar nicht lohnt, nur weil ich verheiratet bin und vorübergehend wegen Kinderbetreuung nur in Teilzeit tätig bin. Für manche Frauen mag es auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, dank einer Steuervergünstigung nicht arbeiten zu müssen. Die Nachteile dieser Vorstellung zeigen sich dann aber spätestens bei der Scheidung. Im Übrigen ist es aus meiner Perspektive ohnehin kaum zu begründen, warum verheiratete Paare steuerlich besser gestellt sein sollten als unverheiratete Paare. Es ist also wirklich an der Zeit, die Besteuerung von Familien neu zu überdenken.