Die Erbschaftsteuer – kontroverse politische Diskussionen
Bundesverfassungsgerichtsverfahren heizt Steuerpolitik an
In diesem Beitrag beleuchten wir den aktuellen Stand der Debatte zur Erbschaftsteuerreform.
Nicht erst seit Kurzem wird diskutiert, wie die deutsche Erbschaftsteuer gerechter werden kann. Neben verfassungsrechtlichen Unsicherheiten und politischen Initiativen sorgt auch die wachsende Kritik an Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen für reichlich Diskussionen.
Gefordert wird daher seitens der Politik teilweise eine umfassende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Fokus steht die Besteuerung von Betriebsvermögen von Familienunternehmen.
Besteuerung bei Unternehmensübertragungen
Unternehmensanteile und Betriebsvermögen können nach aktuell geltendem Recht größtenteils steuerbegünstigt übertragen werden, wenn im Rahmen der Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze gesichert und Unternehmensanteile nicht veräußert werden. Ziel der aktuell geltenden Regelung ist, die Unternehmensfortführung durch den Erwerber nicht durch hohe Steuerzahlungen zu gefährden. Die Regelungen im Rahmen der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer entsprechen sich dabei weitgehend.
In beiden Fällen wird mit einer Wertgrenze von 26 Mio. EUR gearbeitet, bis zu der die Regel- oder Optionsverschonung gilt. Bei der Regelverschonung kann das Unternehmensvermögen zu 85 % steuerfrei übertragen werden, bei der Optionsverschonung auf Antrag bis zu 100 % – sofern die strengeren Voraussetzungen eingehalten werden. Ist das begünstigte Betriebsvermögen mehr als 26 Mio. EUR wert, gilt grundsätzlich alternativ die Verschonungsbedarfsprüfung oder das Abschmelzmodell. Letzteres ist ausgeschlossen, sobald das Unternehmensvermögen mehr als 90 Mio. EUR wert ist.
Unterschiedliche Reformansätze in der Erbschaftsteuerdebatte
Auf politischer Ebene werden derzeit jedoch wieder vermehrt kontroverse Ansätze vertreten was potenzielle Reformmöglichkeiten zur Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft. Einerseits wird kritisiert, die Verschonung des Betriebsvermögens sei zu umfangreich, andere bemängeln, die Verschonung gehe nicht weit genug oder dass eine Verschärfung der aktuell geltenden Regeln ernsthafte Auswirkungen auf das deutsche Familienunternehmertum und den deutschen Mittelstand hätte.
Eine Einschränkung der bisherigen Verschonungsregelungen wird insbesondere von DIW, den Grünen und der Linken und der SPD gefordert. CDU/CSU und andere Wirtschaftsinstitute hingegen halten die aktuellen Regelungen für angemessen und wehren sich gegen eine Verschärfung der Erbschaftsteuer.
Reformpläne der Linken und der SPD
Die Linke hat einen Plan zur Wiederbelebung der Vermögensteuer vorgestellt, die seit 1997 nicht mehr in Deutschland erhoben wird. Die Umsetzung dieses Plans scheint unwahrscheinlich; die wirtschaftlichen Auswirkungen wären enorm. Insbesondere wäre die vermehrte Verlagerung von Wohnsitzen vermögender Steuerpflichtiger ins Ausland, die Schwächung Deutschlands als Investitionsstandort und ein enormer Verwaltungsaufwand, der die Erhebung der Vermögensteuer unrentabel machen würde, zu befürchten.
Die SPD hat zudem kürzlich eigene Konzepte für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer präsentiert. So sieht die SPD einen einmaligen Lebensfreibetrag von 1 Mio. EUR, sowie ein sog. Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. EUR vor. Die derzeit geltenden Verschonungsregeln hingegen sollen abgeschafft werden. Die CDU/CSU, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Verbände kritisierten diesen Vorstoß jedoch scharf, da er an jeglicher unternehmerischer Realität vorbeigehe.
Hier zum Blogbeitrag: Erbschaftsteuerpläne der SPD
Der Vorstoß der SPD und anderer Parteien zur Erbschaftsteuer mag angesichts der beiden anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Erbschaftsteuer nachvollziehbar sein, greifen letztendlich aber einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltenden Regeln in der Vergangenheit bereits im Grundsatz als verfassungskonform abgesegnet.
Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
Im Januar 2022 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Erbschaftsteuer auf Privatvermögen nicht deshalb verfassungswidrig ist, weil parallel eine “Überbegünstigung von Betriebsvermögen” zu verzeichnen wäre (Az. II B 49/21). Der beim BFH unterlegene Erbschaftsteuerpflichtige, der gegen die Besteuerung seines Privatvermögens vorgeht, hat daraufhin Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt (Az. 1 BvR 804/22). Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssen daher nun klären, ob die aktuelle Regelung der Erbschaftsteuer Unternehmensvermögen in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise privilegiert und damit ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem nun Mitte März seine Jahresvorschau mit den geplanten Entscheidungen 2026 veröffentlicht. Darauf befindet sich auch das für die Unternehmensnachfolge relevante Aktenzeichen Az. 1 BvR 804/22.
Darüber hinaus sorgte der Freistaat Bayern für ein konkretes Normenkontrollverfahren (Az. 1 BvF 1/23), womit der Freistaat in Karlsruhe nun gegen dieaktuellen Schenkung- und Erbschaftsteuerfreibeträge vorgeht. Die Erbschaftsteuerfreibeträge wurden seit 2010 nicht mehr erhöht, während Inflation und Krisen die Immobilien- und Vermögenswerte deutlich nach oben ansteigen haben lassen.
Erbschaftsteuer und Gleichheitsgrundsatz
Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) beurteilen muss. 1995 wurde bereits die Verfassungswidrigkeit der Immobilienbewertung auf Basis veralteter Einheitswerte untersucht. In 2006 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten bei der Bewertung. Und auch die Verschonung von Betriebsvermögenstand 2014 bereits im Fokus des Bundesverfassungsgerichts.
Umso spannender bleibt es, welchen Weg das BVerfG in den beiden aktuell anhängigen Verfahren einschlagen wird. Das Ergebnis dürfte maßgeblich bestimmen, in welche Richtung sich die Reformpläne zur Schenkung- und Erbschaftsteuer entwickeln bzw. inwiefern es zu einer Neuausrichtung des Erbschaftsteuerrechts kommt. Hier drohen massive Unsicherheiten und wirtschaftliche Konsequenzen für den deutschen Mittelstand und deutsche Familienunternehmen.
Handlungsbedarf für Familienunternehmen
Auch wenn noch ungewiss ist, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird und wie eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts aussehen würde, ergibt sich daraus bereits jetzt Handlungsbedarf für deutsche Familienunternehmen, den deutschen Mittelstand wie auch Privatpersonen.
Eine Mehrheit der Familienunternehmen in Deutschland plädiert für eine weitere Unterscheidung von Betriebs- und Privatvermögen. Würde das im Unternehmen gebundene Vermögen (Maschinen, Waren, Patente, Lizenzen, etc.) besteuert, würden sich viele Unternehmensnachfolger zum Verkauf des Unternehmens gezwungen sehen. Aus diesem Grund suchen derzeit auch verstärkt Unternehmer Rat bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die durch die Politik und die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstandene Unsicherheit zeigt bereits jetzt erste Folgen. Und auch seitens der Beraterschaft wird empfohlen: der Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe ist ungewiss, eine gute Unternehmensnachfolge will jedoch unbedingt gut beraten, durchgeführt und umgesetzt sein.
Eine Prognose des Ausgangs des Verfahrens lässt sich nicht geben, wer jedoch sein Unternehmen unter den derzeit geltenden Verschonungsregeln auf die nachfolgende Generation übertragen möchte, sollte die Nachfolgeplanung jetzt bereits anstoßen.
Video: Erbschaftsteuer Basics
Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, gibt in diesem Video einen Kurzüberblick über das Recht der Erbschaftsteuer - in nur 2 Minuten.