Erbschaftsteuer - Pläne der SPD

Reform im Sinne der Wirtschaftsweisen?

Veröffentlicht am: 14.01.2026
Qualifikation: Fachanwalt für Steuerrecht

Der Vorstoß der SPD für eine Reform der Erbschaftsteuer birgt Konfliktpotenzial für die Koalition. Wie weit liegen Union und Sozialdemokraten auseinander?

Die Differenzen zwischen Union und SPD bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zeigten sich bereits im Koalitionsvertrag, in dem das Thema schlicht ignoriert wurde. Nun waren es die Sozialdemokraten, die gestern am 13. Januar 2025 mit einem Reformvorschlag für neues Konfliktpotenzial in der Regierung gesorgt haben. Die CDU/CSU und Unternehmensverbände sind jedenfalls nicht erfreut.

Die Eckpunkte des Reformvorschlags

Inhaltlich konnte man den Medien bisher folgende zwei Punkte entnehmen, die auf der Wunschliste der SPD stehen:

  1. Einmaliger Lebensfreibetrag von 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro für Erbschaften anderer Personen statt persönlicher Freibetrag alle 10 Jahre.
  2. Zusätzlicher Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmenserben und Stundungsmöglichkeiten bis zu 20 Jahre statt aktueller Verschonungsregeln.

Die Idee des “Lebensfreibetrags” ist in der SPD nicht neu und wurde bereits auch von den GRÜNEN vorgeschlagen. Die im Raum stehenden Beträge liegen deutlich über den jetzigen Erbschaftsteuerfreibeträgen bzw. Schenkungsteuerfreibeträgen. Familien mit großen Vermögen, die ihre Nachfolge langfristig planen, fahren mit den jetzigen persönlichen Freibeträgen jedoch besser, da diese alle 10 Jahre genutzt werden können und so auf längere Sicht auch steuerfreie Transfers von mehreren Millionen Euro möglich sind. Profitieren würden aber in jedem Fall erbende Personen außerhalb der Kernfamilie, die jetzt lediglich 20.000 Euro steuerfrei bekommen können.

Die Neuregelungen zur Erbschaftsteuer für Unternehmen zielen vor allem darauf ab, die derzeit mögliche Steuervermeidung aufgrund der regulären Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen und der Verschonungsbedarfsprüfung für Erbschaften und Schenkungen jenseits von 26 Mio. Euro, abzuschaffen. 

Darauf zielte im vergangenen Jahr auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Diese “Wirtschaftsweisen” sprachen sich (mehrheitlich) dafür aus, die bestehenden Sonderregeln für Unternehmenserben einzuschränken und stattdessen “großzügige Stundungsmöglichkeiten" zu schaffen. Insoweit orientiert sich der SPD-Vorschlag durchaus an den Ideen der Wirtschaftsweisen.

Wartet die Union auf das Bundesverfassungsgericht?

Dass man bei der Union mit den Plänen keine offenen Türen einrennt, überrascht nicht. Zwar sprach sich im letzten Jahr auch eine Mehrheit der Anhänger von CDU/CSU in einer Umfrage dafür aus, Erben großer Vermögen steuerlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Bundestagsfraktion steht in Sachen Betriebsvermögen jedoch klar im Lager der Lobbyisten aus den Unternehmensverbänden. 

Für Kompromissbereitschaft könnte hier aber das bereits für Ende 2025 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sorgen. Wir erwarten hier, dass die aktuellen großzügigen Vergünstigungen für Unternehmen gekippt werden, da sie Erben anderer Vermögenswerte unangemessen benachteiligen. Dann könnte sich auch die Union mit Verweis auf die Entscheidung aus Karlsruhe in Richtung SPD bewegen.

Video: Aktuelle Vergünstigungen für große Unternehmensvermögen

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie Schenkungen und Erbschaften von Betriebsvermögen jenseits von 26 Mio. Euro von der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht profitieren können.