Erbschleicherei mit gefälschtem Testament
Urkundenfälschung und Betrug im Erbfall Carossa
Niels Kampmann, der Schwiegersohn des bekannten Dichters Hans Carossa, hinterließ ein 20 Millionen-Vermögen. Darunter zahlreiche Immobilien, Kunstgegenstände, Unternehmensbeteiligungen und auch das Archiv von Carossa. Dass dieser Nachlass nicht an eine Erbschleicherei fiel, ist einer aufmerksamen Nachlassrichterin zu verdanken, die erkannte, dass die Pflegerin des Verstorbenen zwei Testamente gefälscht hatte.
Pflegerin wähnt sich als Alleinerbin
Bis zu seinem Versterben wurde Kampmann von der Pflegerin gepflegt, die auch Geschäftsführerin des ambulanten Pflegedienstes in Passau war. Als der Erbfall eintrat, ließ die Pflegerin dem Nachlassgericht mit Anwaltsschreiben zwei Testamente vorlegen, die sie als Alleinerbin auswiesen. Der Nachlassrichterin kamen die letztwilligen Verfügungen verdächtig vor, sodass sie die Staatsanwaltschaft einschaltete. Schnell kam es zum Verdacht einer Straftat. Die Pflegedienstleiterin wurde beschuldigt, die Testamente gefälscht zu haben und musste sogar für vier Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen eine Kaution von 100.000 Euro frei kam.
Es kam zum Strafverfahren vor dem Landgericht Passau. Dieses dauerte eine Weile, da hierfür graphologische Gutachten eines Sachverständigen vom Bayerischen LKA erforderlich waren. Auf diese stützte sich die Beweisführung des Landgerichts. Im Ergebnis sah es das Gericht als erwiesen an, dass die vorgelegten Testamente nicht vom Erblasser stammten und die Angeklagte dies gewusst hatte. Mit der Vorlage der beiden Totalfälschungen hatte sie einen Erbschein beantragt, mit dem sie auf das Nachlassvermögen hätte zugreifen können. Zudem bekräftigte sie gegenüber dem Nachlassgericht wahrheitswidrig in einer eidesstaatlichen Versicherung, dass es keine weiteren Testamente gebe.
Am Ende stand eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrugs, die durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs im vergangenen Herbst rechtskräftig wurde (BGH, Beschluss vom 9. September 2025 - 1 StR 299/25).
Video: Erbschleicherei
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video die Tricks der Erbschleicher - von gefälschten Testamenten, erschlichenen Vollmachten, dubiosen Schenkungen und anderen Merkwürdigkeiten.
Notarielles Testament nennt Stiftung als tatsächliche Erbin
Die tatsächliche Erbfolge hatte der Verstorbene übrigens selbst in die Hand genommen. Er hatte fünf Monate vor seinem Tod ein Testament geschrieben und dieses hinterlegt und eine öffentliche Stiftung zur Alleinerbin eingesetzt.
Grundsätzlich ist es stets zu empfehlen, ein Testament entweder von einem Notar beurkunden zu lassen oder es zumindest beim Amtsgericht zu hinterlegen, wenn man es handschriftlich selbst errichtet. Gerade das öffentliche Testament beim Notar dürfte hinsichtlich der Echtheit regelmäßig über jeden Zweifel erhaben sein. Dennoch muss man dabei beachten, dass auch ein sicher verwahrtes Testament durch eine neue letztwillige Verfügung widerrufen werden kann. Und dieser neue letzte Wille ist dann wieder anfällig für eine Manipulation durch einen Erbschleicher.
Testament anfechten
Nicht nur ein gefälschtes Testament ist ungültig oder anfechtbar. Rechtsanwalt Bernfried Rose nennt in diesem Video die wichtigsten Unwirksamkeitsgründe für letztwillige Verfügungen.