Familienrecht - Jahresrückblick 2023

Abstammungsrecht in Bewegung

Auch 2023 standen im Familienrecht Fragen rund um die Abstammung im Vordergrund.

Veröffentlicht am: 02.01.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Im Familienrechtgab es auch 2023 wieder viel Bewegung. Gesellschaftliche Veränderungen und Möglichkeiten üben Druck auf den Gesetzgeber aus und führen auch zu Bewegung in der Rechtsprechung. Interessante Entwicklungen gibt es im Familienrecht weniger in den traditionellen Beratungsfeldern wie etwas dem Ehevertrag oder der Scheidung, sondern vielmehr im Abstammungsrecht. Entsprechend häufig berichteten wir über diese Themen hier im News-Bereich von ROSE & PARTNER.

Leihmutterschaft nicht steuerlich absetzbar

Weiterhin im Fokus stand zum Beispiel die Leihmutterschaft, die in Deutschland nach wie vor gesetzlich untersagt ist. Da sich dennoch weiterhin viele Paare ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllen, um dann als Familie in Deutschland zu leben, kommen immer wieder auch rechtliche Probleme rund um die Leihmutterschaft hierzulande auf den Tisch. Im vergangenen Jahr musste sich sogar einmal der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem dieser Themen befassen. Zwei homosexuelle Männer hatten im Ausland ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen und wollten die Kosten dafür bei ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Sowohl das Finanzamt als auch die Finanzgerichte lehnten das jedoch ab, da die Kinderlosigkeit des schwulen Paares nicht als Krankheit anzusehen sei und die Leihmutterschaft in Deutschland ja schließlich auch aufgrund des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz verboten sei.

Vaterschaftsanerkennung nach Tod der Mutter

Markant war auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Vaterschaftsanerkennung. Hier stellte sich die Frage, ob das Zustimmungserfordernis der Mutter bei der Anerkennung der Vaterschaft auch gilt, wenn diese bereits verstorben ist. Hier entschied das Gericht pragmatisch und entsprechend großzügig. Nur bei Kindern, die noch keine 14 Jahre alt sind, bedürfe es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Eltern-Kind-Beziehung beim Bundesverfassungsgericht

Eine ganz grundsätzliche Frage landete 2023 zur Klärung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). In Karlsruhe wollen die Richter ihre bisherige Rechtsauffassung zur Eltern-Kind-Beziehung überdenken. Da in der Praxis Fälle auftauchen, in denen einem leiblichen Vater die Vaterschaft verwehrt bleibt, weil bereits der Lebensgefährte der Mutter rechtlich als Vater eingetragen wurde, könnte es geboten sein, künftig mehr als zwei Elternteile als solceh anzuerkennen. Hier soll geprüft werden, wie sich das auf die Entwicklung des Kindes auswirken könnte.

Mit der Entscheidung wird im Laufe des Jahres 2024 gerechnet. Auch darüber hinaus darf man erwarten, dass weiterhin Bewegung im Abstammungsrecht bleibt - unabhängig davon, ob die Bundesregierung weitere Liberalisierungen auf den Weg bringt.