Klage gegen Steuerberater-KI

Steuerberatung oder Software?

Veröffentlicht am: 11.05.2026
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Die Steuerberaterkammer Berlin geht gerichtlich gegen ein KI-Steuerberatung vor. Im Kern des Rechtsstreits steht der Schutz der Berufsbezeichnung und die Abgrenzung zwischen Software und geschützter Beratung.

Digitaler Helfer oder unzulässige Beratung?

Künstliche Intelligenz hält in immer mehr regulierten Branchen Einzug und stellt das traditionelle Berufsrecht vor neue Herausforderungen. Das Start-up Accountable bietet seit Oktober 2023 eine Software an, mit der Selbstständige ihre Buchhaltung und Steuererklärung digital durchführen können. Die Steuerberaterkammer Berlin sieht darin jedoch einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und hat Klage gegen das KI-Unternehmen am Landgericht Berlin II eingereicht (Az.: 61 O 90/26). 

Im Zentrum der Kritik steht die Bezeichnung als „KI-Steuerberater“. Nach Ansicht der Kammer ist dieser Begriff irreführend, da er den Eindruck erwecke, es handele sich um eine echte menschliche Steuerberatung. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland gesetzlich geschützt, um die Qualität und Haftung in der Beratung sicherzustellen. Eine Software könne diesen Status auch mit dem Zusatz „KI“ nicht beanspruchen.

Verwechslungsgefahr durch geschützte Begriffe

Ein weiterer Streitpunkt sind die angebotenen „Coaches“ des Unternehmens. Diese stehen Nutzern bei weitergehenden steuerlichen Fragen zur Verfügung. Die Kammer bemängelt, dass hier Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten werden, ohne dass die notwendige Qualifikation oder Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft vorliegt. Das Team bestehe nach Auffassung der Klägerseite nicht aus ausgebildeten Steuerberatern.

Das betroffene Start-up weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es sich um ein rein digitales Produkt handele. Das Tool greife lediglich auf aufbereitete Informationen zu, um Fehler wie Halluzinationen der KI auszuschließen. Ziel sei es, eine innovative Lösung für Solo-Selbstständige zu bieten, die aufgrund des Fachkräftemangels oft keinen Zugang zu klassischer Beratung finden oder sich diese nicht leisten können.

Grundsatzentscheidung für innovative Lösungen

Experten werten das Verfahren als wegweisende Grundsatzentscheidung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im TaxTech- und LegalTech-Bereich in Deutschland. Es muss geklärt werden, wo die Grenze zwischen einer unterstützenden Software und einer genehmigungspflichtigen Beratung verläuft. Dabei geht es weniger um die bloßen Begrifflichkeiten als vielmehr um das dahinterstehende Geschäftsmodell und die Methode der Informationsverarbeitung.

In der Praxis zeigt sich, dass innovative Lösungen oft an regulatorische Grenzen stoßen. Für Nutzer stellt sich die Frage, wie viel Vertrauen sie in automatisierte Systeme setzen können, wenn die rechtliche Einordnung noch ungeklärt ist. Ein Urteil könnte Klarheit darüber schaffen, ob solche Angebote den Markt bereichern oder als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden.