Kommt die doppelte Vaterschaft?

Leiblicher Vater kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Unterscheidung zwischen rechtlichem und biologischen Vater führt in Familien häufig zu Problemen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung treffen.

Veröffentlicht am: 04.10.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg
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Dass der rechtliche Vater nicht auch der biologische Vater ist, kommt in den besten Familien vor, führt aber immer wieder zu Konflikten. Aktuell muss das Bundesverfassungsgericht in einem Familienstreit entscheiden und es ist nicht ausgeschlossen, dass es zwei Männern die rechtliche Vaterschaft zuspricht.

Schwierige Vaterschaft nach der Trennung von der Mutter

In der Verfassungsbeschwerde geht es um die Elternschaft für einen Jungen, dessen Eltern sich kurz nach dessen Geburt getrennt hatten. Der Vater bemühte sich nach der Trennung weiter um Umgang mit seinem Sohn und auch um die rechtliche Vaterschaft sowie ein gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter verhinderte das nicht nur, sondern sorgte dafür, dass ihr neuer Partner die rechtliche Vaterschaft erlangte.

Erfolglose Anfechtung der Vaterschaft

Der leibliche Vater reagierte darauf mit einer Vaterschaftsanfechtung, mit der er aber letztlich vor dem Oberlandesgericht Naumburg scheiterte, weil die Richter ihm nicht das notwendige Vaterschaftsanfechtungsrecht zubilligten. Entscheidend bei der Urteilsfindung war § 1600 Absatz BGB. Danach ist Voraussetzung für eine Anfechtung der Vaterschaft, dass zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater im maßgeblichen Zeitpunkt „keine sozial-familiäre Beziehung besteht.“ Hierüber kann man natürlich gut streiten, wenn es um die Beiziehung zu einem Säugling geht, bei dem der „Vatertausch“ kurz nach der Geburt erfolgte und sich der biologische Vater kurz darauf um die rechtliche Vaterschaft bemüht.

Gesetz lässt leiblichem Vater keine Chance

Die Richter am OLG stellten bei der Frage des maßgeblichen Zeitpunkts auf die letzte mündliche Verhandlung im Anfechtungsverfahren ab und bedauerten gleichzeitig, dass der leibliche Vater faktisch gar keine Chance gehabt habe, die rechtliche Vaterstellung für seinen Sohn zu erlangen. Daher überrascht es nicht, dass der Fall schließlich beim Bundesverfassungsgericht landete.

Verletzung des Elternrechts?

In Karlsruhe muss nun entschieden werden, ob die Rechtslage gegebenenfalls das Elternrecht nach Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz verletzt. Hierzu befragte das Bundesverfassungsgericht bereits einige Sachverständige. Experten halten es für möglich, dass das Gericht den Konflikt dadurch löst, dass es den Weg zur „Mehrelternschaft“ frei macht und es künftig zwei rechtliche Väter geben kann. Im Jahr 2003 hatte sich Karlsruhe in einer Entscheidung noch gegen mehr als zwei Elternteile ausgesprochen.

Revolution im Abstammungsrecht?

Eine solche „Mehrelternschaft“ wäre nicht weniger als eine Revolution im Abstammungsrecht und wird unter Richtern, Fachanwälten für Familienrecht und natürlich Eltern bereits heftig diskutiert. Dabei gehen die Meinungen vor allem darüber auseinander, ob eine solche „Modernisierung“ der Vaterschaft zu weniger oder vielleicht doch zu mehr Konflikten führen wird. Man darf also gespannt darauf sein, ob das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen Weg beschreitet und wie der Gesetzgeber auf eine solche Vorgabe reagieren wird.