Reform der Erbschaftsteuer - Steuerberater nehmen die Debatte auf

Die Bundessteuerberaterkammer kritisiert Punkte am Referentenentwurf aus dem Berliner Finanzministerium.

Veröffentlicht am: 10.06.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Reform der Erbschaftsteuer geht in die heiße Phase. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bevorzugung für Unternehmensnachfolgen in der konkreten Ausgestaltung als verfassungswidrig abgeurteilt und Wolfgang Schäuble erste Ideen öffentlich gemacht hat, tobt in Berlin der Kampf um das neue Gesetz der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Nun greifen auch die Steuerberater ein und beziehen durch die Bundessteuerberaterkammer in Berlin Stellung.

Die Pläne aus Berlin und die Reaktion der Steuerberater

Große Unternehmen sollen in Zukunft nicht mehr ohne jeden Nachweis der Bedürftigkeit von der Erbschaftsteuer verschont werden. Schäubles Entwurf zieht die Grenze zum Großunternehmen im Regelfall bei 20 Millionen Euro und im Falle von Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag bei 40 Millionen Euro. Die Voraussetzungen der neuen Grenzen müssten 30 Jahre überwacht werden. Dies sei – so die Kammer der Steuerberater – sowohl für den Steuerberater und seine Mandanten als auch für die Finanzverwaltung nicht zu handhaben. Kritisiert wird weiter die Einführung eines neuen unbestimmten Rechtsbegriffs zur Bestimmung des begünstigten Vermögens, das bislang über den Begriff des Verwaltungsvermögens negativ abgegrenzt wird. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums in Berlin sehen vor, dass künftig Vermögen begünstigt wird, das dem Hauptzweck nach überwiegend einer originär unternehmerischen Tätigkeit dient. Diese Abgrenzung, so Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, erfordere umfassende Kenntnisse von internen Betriebsabläufen, was der Finanzverwaltung kaum abzuverlangen sei. Positiv schätzen die Steuerberater dagegen ein, dass auch künftig das Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis wieder von der Zahl der Beschäftigten abhängt. Diese wird deutlich - wohl auf drei Mitarbeiter - sinken. Ursprünglich war alternativ das Kriterium des Unternehmenswerts vorgesehen, was aber in Anbetracht aufwendiger und konfliktträchtiger Bewertungsverfahren wieder fallen gelassen wurde.

Hintergrund & Kommentar

Die Erbschaftsteuer ist nicht nur eine der ältesten Steuerformen, sondern sicher auch eine der umstrittensten. Diskussionen in diesem Bereich sind häufig ideologisch geprägt. Die Kritik aus den Kreisen der Steuerberater am aktuellen Entwurf ist in der Sache grundsätzlich berechtigt. Die Reform – wie sie sich derzeit abzeichnet – wird zwar nur für einige Unternehmensnachfolger eine höhere Steuerlast bringen, aber für viele Unternehmer, Erben, Steuerberater, Rechtsanwälte und Mitarbeiter in den Finanzbehörden einen deutlich höheren Aufwand bei der Veranlagung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Dass es auch in Zukunft umfassende Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften geben muss, liegt auf der Hand. Nur wenige Unternehmen sind wohl in der Lage aus der vorhandenen Liquidität Steuersätze von derzeit 7 bis 50 Prozent zu stemmen. Dabei ist die Unternehmensnachfolge auch ohne steuerliche Belastung bereits eine Herkulesaufgabe. Geht der Betrieb durch Erbfall oder Schenkung auf die nächste Familiengeneration über, kann es schnell zu Irritationen bei Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Banken kommen. Der Betriebsnachfolger muss erst einmal Vertrauen aufbauen. Zusätzlich drohen noch zivilrechtliche Probleme, z.B. aufgrund von Pflichtteilsansprüchen der Geschwister oder eines sonstigen Erbstreits.

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