Reform des Aktienrechts - 2015

Bundesregierung bringt Novelle auf den Weg

Veröffentlicht am: 07.01.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Aktienrecht wird reformiert. Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mitteilte, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen. Die "Aktienrechtsnovelle 2014" regelt u.a. folgende Neuerungen:

  1. Im Sinne einer höheren Transparenz und zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche, dürfen nicht börsennotierte Inhaberaktien in Zukunft nur dann ausgegeben werden, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird. Diese "Immobilisierung der Inhaberaktie" soll den Forderungen der Financial Action Task Force (FATF) gerecht werden.
  2. Es wird möglich, Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden auszugeben. Banken können so den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Eigenkapital besser gerecht werden.
  3. Darüber hinaus bingt die Novelle des Aktienrecht "umgekehrte Wandelschuldverschreibungen". Diese geben nicht nur dem Anleihegläubiger ein Wandlungsrecht, sondern auch der Aktiengesellschaft. Diese Option zur Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital soll Aktiengesellschaften gerade in Krisenzeiten helfen.

Hintergrund

Das Aktienrecht ist Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Aktiengesellschaften gehören wie die GmbHs zu den Kapitalgesellschaften. In Deutschland gibt es ca. 12.000 Aktiengesellschaften, vor einigen Jahren waren es aber bereits einmal mehr als 16.000. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Hamburg und Berlin beraten Aktiengesellschaften, Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre in allen Fragen rund um das Aktienrecht.