Scheidung auf Bild.de

Wort- und Bildberichterstattung auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am: 17.11.2020
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg
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Wie privat ist ein Scheidungsverfahren? Hierüber stritten die Bild-Zeitung und Anke Engelke. Bild.de und die Printausgabe der Zeitung hatte 2018 über die Scheidung der Entertainerin berichtet und dabei Fotos veröffentlicht. Im September entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass zumindest die Bildberichterstattung nicht in Ordnung war (BGH, Urteil vom 07.07.2020 – Aktenzeichen VI ZR 250/19).

Auf dem Weg zum Scheidungstermin

12 Jahre hielt die zweite Ehe von Anke Engelke. 2015 ließ sie durch ihren Rechtsanwalt die Trennung bekannt geben. Das Scheidungsverfahren folgte 2018 und wurde medial von der Bild-Zeitung begleitet. Zur Berichterstattung gehörten auch Bilder, die Engelke mit ihrem inzwischen Ex-Mann auf dem Weg zum Familiengericht zeigten. Veröffentlicht wurden auch das Aktenzeichen, der Verhandlungssaal und die Dauer der Verhandlung.

Das missfiel der Moderatorin und Schauspielerin. Sie fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, da kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Scheidung bestanden hätte. Die Bild sah das natürlich anders. Immerhin sei Engelke eine Prominente und ihr Scheidungsverfahren damit ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ im Sinne des Kunst-Urhebergesetz (KUG). Die Meinungsverschiedenheiten wurde vor Gericht ausgetragen und ging über das Landgericht bzw. Oberlandesgericht Köln schließlich zum BGH.

BGH entscheidet sich für die goldene Mitte

Der BGH ging den Mittelweg. Die Wortberichterstattung sei in Ordnung, die Veröffentlichung der Bilder hingegen nicht, da diese Engelke in einer besonderen persönlichen Situation zeigten, Nämlich im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem nicht öffentlichen Verhandlungstermin im Scheidungsverfahren. Zwar ließe sich ein gewisses Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dieser Bildberichterstattung unter Berücksichtigung der sie begleitenden Wortberichterstattung nicht verneinen.

Schließlich seien Engelke als Komikerin und ihr Mann als Musiker sehr bekannt, so der BGH. Der Informationsgehalt der Berichterstattung gebe diesbezüglich jedoch zu wenig her, nämlich lediglich, dass die Trennung in eine Scheidung mündete.

Trennung, Scheidung, die Medien und der Anwalt

Die BGH-Entscheidung ist gut nachvollziehbar. Auch prominente Menschen müssen nicht alle Aspekte ihres Lebens mit der Öffentlichkeit teilen. Dabei ist gerade die Scheidung ein Vorgang, auf den sich Medien gerne stürzen. Dabei ist der Unterton mal von Mitleid, mal von Schadenfreude getragen.

Viel mehr Details  der Scheidung sind übrigens nicht an die Öffentlichkeit gedrungen – keine Anzeichen von einem Rosenkrieg um Zugewinn oder Unterhalt.  Vielleicht hatten die beiden auch gute Scheidungsanwälte, der Erfahrung mit Prominenten hatten und im Rahmen ihrer Mandatierung auch etwas die PR-Strategie mitbestimmten. Der beste Scheidungsanwalt ist aber wohl der, der bereits im Vorfeld der Eheschließung auf eine entsprechende Vorsorge hin wirkt und seinen Mandanten von der Nützlichkeit eines Ehevertrags überzeugen kann.