Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Veröffentlicht am: 07.07.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Überblick über die wichtigsten Änderungen

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbrecht und für Steuerrecht in München

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Drucksache 19/28173) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft und ist auf alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts anwendbar. Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.

Die Kodifizierung der Business Judgement Rule garantiert Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln. Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und der Zu- und Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich.

Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.

Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt ab 1. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen obsolet. Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Positive Auswirkungen des neuen Gesetzes

Die Vereinheitlichung und abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch ist zu begrüßen. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.

Ebenfalls positiv ist die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Geführt wird es vom Bundesamt der Justiz. Das neue Stiftungsrecht soll für Stifter und Stiftungen übersichtlicher und verständlicher werden.

Bisher beruhte das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht hat in der Vergangenheit immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen geführt.

Was sollten Stiftungen jetzt tun?

Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts erst am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, haben Stiftungen genügend Zeit ihre Stiftungsatzungen zu überprüfen. Das neue Recht schafft insbesondere für Strukturentscheidungen Erleichterung und räumt Stifterinnen und Stiftern mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die beabsichtigte Fortentwicklung ihrer Stiftung ein.

Stiftungen sollten prüfen, inwiefern das neue Recht auch schon vor Inkrafttreten genutzt werden kann, um notwendige Strukturentscheidungen umzusetzen, oder ob eventuell Satzungsregelungen klargestellt werden sollten, die den Stifterwillen unzureichend wiedergeben.

Durch das neue Recht werden viele Stiftungen nicht umhinkommen, die eigene Satzung auf Anpassungsbedarf hin zu untersuchen.

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Rechtsanwälten für Stiftungsrecht bei der Rechtsberatung und Unterstützung bei eventuell notwendigen Satzungsänderungen sowie bei allen Fragen rund um das neue Gesetz zur Verfügung.