Wer steht hinter den kapitalmarkrechtlichen VW-Sammelklagen?
Auch Deutschland hat einen Surfspot: Dieselgate-Klagewelle
Im VW-Musterverfahren geht es längst nicht mehr nur um geschädigte Autofahrer, sondern um den härtesten Clinch der Finanzwelt. Welche mächtigen Akteure ziehen im Hintergrund die Fäden.
Das jahrelange Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zieht sich weiter in die Länge. Im Kern geht es um den Vorwurf, der Automobilkonzern habe die Märkte nach dem Auffliegen des Dieselskandals im September 2015 vorsätzlich zu spät per Ad-hoc-Mitteilung informiert. Während die Öffentlichkeit vor allem die Klagen geschädigter Autofahrer im Blick hatte, geht es im kapitalmarktrechtlichen Musterverfahren um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Doch wer organisiert diesen Mammutprozess auf Klägerseite eigentlich im Hintergrund?
Institutioneller Musterkläger bündelt die Investoreninteressen
Als offizielle Musterklägerin führt die Deka Investment GmbH das Verfahren stellvertretend für fast 1.700 weitere Kläger an. Die Fondsgesellschaft der deutschen Sparkassen vertritt dabei sowohl private Anleger als auch internationale Großinvestoren wie Pensionskassen und Staatsfonds. Institutionelle Anleger sind bei massiven Kurseinbrüchen oft rechtlich verpflichtet, Schadensersatzansprüche zu prüfen und einzufordern, um Vermögensschäden für ihre eigenen Fondsanleger abzuwenden.
Spezialisierte Kanzlei als strategischer Motor
Die eigentliche organisatorische Triebkraft hinter der Klägerseite ist die TILP-Rechtsanwaltsgesellschaft. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei reichte bereits im Oktober 2015 die erste Klage ein und beantragte das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Durch diese Strukturierung werden die zentralen Rechtsfragen für alle Beteiligten einheitlich geklärt, was den Prozess strategisch steuerbar macht.
Auf die Zeugenvernehmungen & Wissenskette kommt es an
In den aktuellen Terminen steht die Frage im Fokus, wann genau einzelne Vorstandsmitglieder sichere Kenntnis von den Software-Manipulationen hatten. Die Vernehmung hochrangiger Zeugen soll im Textbereich aufzeigen, ob eine rechtzeitige Warnung des Marktes unterlassen wurde. Das Gericht muss für einen Erfolg der Klagen eine vorsätzliche Pflichtverletzung der Konzernführung feststellen.
Damit die Milliardenforderungen der Investoren Erfolg haben, müssen im Kern vier Hürden genommen werden. Anders als bei den Autokäufern geht es hier rein um die Frage, ob der Kapitalmarkt fair informiert wurde. Wichtig für einen erfolgreichen Schadensersatz sind folgende Aspekte:
- Die Pflichtverletzung: Es muss bewiesen werden, dass VW eine kursrelevante Information zu spät veröffentlicht hat. Der Streit dreht sich darum, ab wann die Chefetage das wahre Ausmaß und die finanziellen Risiken des Dieselskandals kannte.
- Das Verschulden: Die Klägerseite muss nachweisen, dass die Konzernführung die verspätete Information des Marktes mindestens grob fahrlässig, für bestimmte Ansprüche sogar vorsätzlich und sittenwidrig, in Kauf genommen hat.
- Die Ursächlichkeit: Der Kursverlust muss direkt auf die fehlende Information zurückzuführen sein. Es gilt die Vermutung, dass Anleger die Aktie nicht oder zumindest billiger gekauft hätten, wenn die Wahrheit auf dem Tisch gelegen hätte.
- Der messbare Schaden: Ersetzt wird der sogenannte Kursdifferenzschaden. Die Investoren fordern die Spanne zwischen dem tatsächlich gezahlten, künstlich überhöhten Aktienkurs und dem eingebrochenen Kurs nach dem Auffliegen des Skandals.
Das bedeutet für das Verfahren, dass die aktuellen Zeugenvernehmungen der Dreh- und Angelpunkt sind. Nur wenn die Wissenskette im Vorstand lückenlos bewiesen wird, steht den Klägern rechtlich Schadensersatz zu.