Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Unternehmensfinanzierung, Aufsichtsrecht, BaFin-Lizenz etc.

Die Unternehmensfinanzierung sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Wir beraten Banken und Finanzdienstleister im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrecht, der Erbringung von Finanzdienstleistungen und der Produktkonzeption. Hier geben wir Orientierung im sich schnell entwickelnden Bereich des Aufsichtsrechts (KWG, WpHG, KAAGB; AIFM, InstitutsVergV usw.). Wir unterstützen außerdem bei der Entwicklung effizienter Investmentstrukturen und hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an den Vertrieb.

Bei der Unternehmensfinanzierung begleiten wir Unternehmen, Investoren und Banken bei allen Formen der Finanzierung mit Fremdkapital, Eigenkapital und Mezzanine-Kapital.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Finanzdienstleistungen & Aufsichtsrecht

Bei ROSE & PARTNER betreut Sie ein Team von Fachanwälten, spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gründung, Erwerb oder Veräußerung von Finanzdienstleistungsinstituten,
  • Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG gegenüber der BaFin (BaFin-Lizenz),
  • Outsourcingprojekten (Auslagerungen nach § 25a KWG),
  • Umsetzung wertpapierhandelsrechtlicher Anforderungen (Aufklärungspflichten, §§ 31 ff. WpHG, Insiderrecht, § 12 ff. WpHG) in Geschäftsprozessen, Entwicklung von Formularen;
  • Prüfungen zu Fragestellungen rund um Geldwäschegesetz, Datenschutz, Institutsvergütungsverordnung und Compliance sowie Inhouse-Schulungen;
  • Unterstützung bei der Konzeption von Finanzprodukten, insbesondere Investmentfonds und geschlossene Fondsprodukte;
  • Erstellung, Überprüfung Betreuung des Genehmigungsverfahrens von Prospekten,
  • Ausarbeitung der jeweils erforderlichen Verträge, insbesondere Gesellschaftsverträge, Treuhandverträge, Verträge zur Eigenkapitalvermittlung, Verträge über die Umsetzung der beabsichtigten Investitionen, wie etwa Immobilienerwerb- und Finanzierung,
  • Ausarbeitung und Anpassung von Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsverträgen,  
  • Fragen der Berater- und Vermittlerhaftung (z.B. Haftungsdach) sowie der Beratungsdokumentation,
  • Gestaltung und Verhandlung von Kooperationen zu Produktentwicklern, Depotbanken, Verwahrstellen und Treuhändern,
  • Beratung von vertraglich gebundenen und freien Vermittlern im Hinblick auf aufsichtsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Anforderungen und Erstellung der erforderlichen Vertriebsdokumentation.  
  • Betreuung von FinTech-Unternehmen im Aufsichtsrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht.

Finanzierung

Wir beraten Unternehmen und Projektentwickler bei Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung, Projektfinanzierung, Akquisitionsfinanzierung und Asset-Finanzierung. Darunter fallen unter anderem folgende Themen:

Verantwortliche Ansprechpartner für den Bereich Finanzdienstleistungen und Finanzierungen sind Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth (Standort Hamburg) und Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik (Standort München).

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