Bremen fordert Erhöhung der Erbschaftsteuer
Initiative im Bundesrat
Eine stärkere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen wird immer wieder ins Spiel gebracht, wenn es um die Gegenfinanzierung staatlicher Aufgaben geht.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten. Die Forderungen der Akteure reichen dabei stets von “abschaffen” bis zu “drastisch erhöhen”. Kürzlich hat sich hier auch das Bundesland Bremen eingebracht. Es stellte im Bundesrat einen sogenannten Erschließungsantrag zur Erhöhung der Erbschaftsteuer (Senatssitzung am 17.09.2024).
Erbschaftsteuer zur Finanzierung von Wachstumsimpulsen
Der Bremer Senat hält umfangreiche Investitionen und Wachstumsimpulse für erforderlich. Finanziert werden sollen diese unter anderem durch eine deutliche Erhöhung des Aufkommens der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Eine solche Erhöhung soll vor allem durch die Reduzierung von Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für sehr hohe Erbschaften und Schenkungen erreicht werden.
Betriebsvermögen im Fokus
Im Antrag wird hinsichtlich dieser Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten explizit die Besteuerung des Betriebsvermögens genannt. Und tatsächlich ist der Bereich der Erbschaftsteuer für Unternehmen besonders komplex und bietet selbst Milliardären hinreichend Möglichkeiten zur Vermeidung der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (Stichwort “Verschonungsbedarfsprüfung”). Dass diese womöglich über den Grundgedanken der Existenzsicherung des Betriebs bei der Unternehmensnachfolge hinausgehen, ist jedenfalls eine durchaus verbreitete Ansicht.
Potenzial auch bei anderen Steuerthemen?
Die Erhöhung der Erbschaftsteuer ist nur ein Teil des Antrags, den Bremen in den Bundesrat eingebracht hat. Zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und Finanzierung von Wachstumsimpulsen soll daneben auch eine Vermögenssteuer auf “sehr hohe Vermögen” eingeführt werden, die Vorteile der Abgeltungssteuer gestrichen und die Steuerhinterziehung konsequent bekämpft werden. Alles keine neuen Wünsche, die auch außerhalb Bremens durchaus lauter werden.
Quo vadis Steuerrecht?
Inwieweit der Antrag der Hanseaten im Bundesrat Beachtung findet, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse fraglich. Es erscheint derzeit aber nicht ausgeschlossen, dass einige der Forderungen selbst in einer künftigen CDU-geführten Bundesregierung Mehrheiten finden könnte. Sowohl Unternehmer als auch vermögende Privatpersonen sollten daher auf mögliche Entwicklungen vorbereitet sein.
Erbschaftsteuer - Basics
Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, gibt in diesem Video einen schnellen Überblick über die Erbschaftsteuer.